Solothurn (ots) - Die Reserven eines Krankenversicherers dürfen
nicht zur Senkung von prognostizierten Kosten des Folgejahres
eingesetzt werden. Damit fällt eine Dämpfung der Prämien zum Beispiel
für das Jahr 2016, wie es einige Vertreter der
Gesundheitsdirektorenkonferenz fordern, ausser Betracht. Jede
einzelne Prämie muss vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden.
Intakte Reserven bieten dem Prämienzahler, dem Krankenversicherer
und der ganzen Krankenversicherung Sicherheit. Sie sorgen unter
anderem dafür, dass die Versicherten keine Nachforderungen begleichen
müssen. Auch wenn die Kosten eines Jahres die Prämieneinnahmen
deutlich übersteigen, müssen die Versicherten keine Nachzahlung
leisten. Damit herrschen ganz andere Verhältnisse als beispielsweise
bei der Heizkostenabrechnung. Jeder Versicherte kann Ende Jahr den
Krankenversicherer wechseln, ohne einen einzigen Franken an
Nachforderungen wegen höherer Kostenentwicklung leisten zu müssen.
BAG bewilligt nur kostendeckende Prämien
Die Reserven der Krankenversicherer reichen aktuell, um die Kosten
für rund drei Monate zu decken. Würden diese Reserven dazu benützt,
systematisch das Kostenwachstum zu glätten, wären sie rasch
aufgebraucht und könnten nicht mehr zur Tilgung von unerwarteten
Entwicklungen (zum Beispiel bei einer Grippewelle) oder
Zufallsschwankungen eingesetzt werden, wofür sie bestimmt sind. Ist
der Notgroschen einmal verbraucht, steht er für die Versicherten
nicht mehr zur Verfügung. Eine solche Situation würde dazu führen,
dass die Krankenversicherer alle paar Jahre «überdimensionale»
Prämienerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich vornehmen müssten,
um die Reserven wieder aufzubauen. Als in der Ära Couchepin der
Reserveabbau 2007 und 2008 zur Prämiendämpfung politisch forciert
wurde, folgte das böse Erwachen mit einem weit überdurchschnittlichen
Prämienwachstum in den Folgejahren bei Fuss.
Gesamtentwicklung im Auge behalten
Vor diesem Gesamthintergrund erstaunt die regelmässige, politisch
motivierte Forderung von Vertreterinnen und Vertretern der
Gesundheitsdirektorenkonferenz, dass die Reserven systematisch zur
Dämpfung des erwarteten Kostenanstiegs eingesetzt werden sollen. Im
Gegensatz zur öffentlichen Hand können Krankenversicherer in den
Konkurs gehen.
Jeder Krankenversicherer muss für die Prämienberechnung die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens im Auge behalten.
Die Leistungskosten des laufenden Jahres und des Folgejahres gehören
genauso dazu wie die Verwaltungskosten von rund fünf Prozent und die
Antizipation des Versichertenbestandes, inklusive dem damit
verbundenen, obligatorischen Reserveaufbau, falls ein Wachstum
stattfindet. Börsenentwicklung, Abschreibungen und Investitionen
kommen hinzu.
santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen
Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches,
soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch
einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische
Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.
Originaltext: santésuisse
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100003323
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100003323.rss2
Kontakt:
Dr. Sandra Kobelt, Leiterin Politik und Kommunikation, Tel. 032 625
42 57, 079 227 94 90, sandra.kobelt@santesuisse.ch
nicht zur Senkung von prognostizierten Kosten des Folgejahres
eingesetzt werden. Damit fällt eine Dämpfung der Prämien zum Beispiel
für das Jahr 2016, wie es einige Vertreter der
Gesundheitsdirektorenkonferenz fordern, ausser Betracht. Jede
einzelne Prämie muss vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden.
Intakte Reserven bieten dem Prämienzahler, dem Krankenversicherer
und der ganzen Krankenversicherung Sicherheit. Sie sorgen unter
anderem dafür, dass die Versicherten keine Nachforderungen begleichen
müssen. Auch wenn die Kosten eines Jahres die Prämieneinnahmen
deutlich übersteigen, müssen die Versicherten keine Nachzahlung
leisten. Damit herrschen ganz andere Verhältnisse als beispielsweise
bei der Heizkostenabrechnung. Jeder Versicherte kann Ende Jahr den
Krankenversicherer wechseln, ohne einen einzigen Franken an
Nachforderungen wegen höherer Kostenentwicklung leisten zu müssen.
BAG bewilligt nur kostendeckende Prämien
Die Reserven der Krankenversicherer reichen aktuell, um die Kosten
für rund drei Monate zu decken. Würden diese Reserven dazu benützt,
systematisch das Kostenwachstum zu glätten, wären sie rasch
aufgebraucht und könnten nicht mehr zur Tilgung von unerwarteten
Entwicklungen (zum Beispiel bei einer Grippewelle) oder
Zufallsschwankungen eingesetzt werden, wofür sie bestimmt sind. Ist
der Notgroschen einmal verbraucht, steht er für die Versicherten
nicht mehr zur Verfügung. Eine solche Situation würde dazu führen,
dass die Krankenversicherer alle paar Jahre «überdimensionale»
Prämienerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich vornehmen müssten,
um die Reserven wieder aufzubauen. Als in der Ära Couchepin der
Reserveabbau 2007 und 2008 zur Prämiendämpfung politisch forciert
wurde, folgte das böse Erwachen mit einem weit überdurchschnittlichen
Prämienwachstum in den Folgejahren bei Fuss.
Gesamtentwicklung im Auge behalten
Vor diesem Gesamthintergrund erstaunt die regelmässige, politisch
motivierte Forderung von Vertreterinnen und Vertretern der
Gesundheitsdirektorenkonferenz, dass die Reserven systematisch zur
Dämpfung des erwarteten Kostenanstiegs eingesetzt werden sollen. Im
Gegensatz zur öffentlichen Hand können Krankenversicherer in den
Konkurs gehen.
Jeder Krankenversicherer muss für die Prämienberechnung die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens im Auge behalten.
Die Leistungskosten des laufenden Jahres und des Folgejahres gehören
genauso dazu wie die Verwaltungskosten von rund fünf Prozent und die
Antizipation des Versichertenbestandes, inklusive dem damit
verbundenen, obligatorischen Reserveaufbau, falls ein Wachstum
stattfindet. Börsenentwicklung, Abschreibungen und Investitionen
kommen hinzu.
santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen
Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches,
soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch
einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische
Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.
Originaltext: santésuisse
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