Eine deutsche VW
Die Kundin habe sich aus Umweltschutz-Gründen bewusst für ein Fahrzeug der "Blue Motion"-Reihe entschieden und dabei auch Zusatzkosten in Kauf genommen, erklärte Conradi. Jetzt sehe sie sich in ihrer Erwartung, ökologisch unterwegs zu sein, enttäuscht. "Die Weiternutzung eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs ist der Klägerin unzumutbar", betonte der Rechtsanwalt.
Die von VW angekündigte Nachbesserung reiche nicht, um den Schaden zu beheben, meinte Conradi. Nach Einschätzung der Klägerin würden dadurch unter anderem die Motorleistung, die Beschleunigung und die Höchstgeschwindigkeit sinken. Zugleich werde der Kraftstoffverbrauch steigen. Ein Sprecher des Konzerns wollte sich zu der Klage zunächst nicht äußern, der Vorgang sei ihm nicht bekannt.
In der vergangenen Woche hatte bereits ein Privatanleger aus Baden-Württemberg eine Schadenersatz-Klage bei dem Braunschweiger Gericht eingereicht. Er hatte im April und Juli VW-Vorzugsaktien gekauft und möchte, dass diese Transaktion nun rückabgewickelt wird, teilte seine Tübinger Anwaltskanzlei mit./rea/jap/DP/jha
ISIN DE000PAH0038 DE0006757008 DE0007664005 DE0007664039
AXC0086 2015-10-07/12:09