Die Höchstgrenze für die langfristigen Zinsversprechen soll von 2016 für Neuverträge bei den meisten Anbietern wegfallen, erklärte das Bundesfinanzministerium. Für bestehende Verträge soll alles beim Alten bleiben. Der offiziell "Höchstrechnungszins" genannte Zinssatz soll die Versicherer eigentlich vor zu großzügigen Zusagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...