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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2015 in Hamburg 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2015-10-20 / 15:06 
 
UMS United Medical Systems International AG i. L. Hamburg - ISIN DE0005493654 - 
- WKN 549365 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Montag, dem 30. November 2015, um 11:00 Uhr 
 
im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der UMS United Medical Systems International AG i.L. ('Gesellschaft') ein. 
 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG 
   i.L. für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers zu 
   den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung November 2015' eingesehen sowie heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und werden 
   auch in der Hauptversammlung am 30. November 2015 zugänglich gemacht werden. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung 
   durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   erläutert werden. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das 
   (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehen ist, festzustellen. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 
   2015 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30. 
   April 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 
   bis zum 30. April 2015 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 
   2015 bis zum 30. April 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Vorlage der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehenen Liquidations-Eröffnungsbilanz der UMS United Medical Systems International AG i.L. 
   zum 1. Mai 2015 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung 
   über die Feststellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Mai 2015 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung November 2015' eingesehen sowie heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und werden 
   auch in der Hauptversammlung am 30. November 2015 zugänglich gemacht werden. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung 
   durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   erläutert werden. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die vom Abwickler aufgestellte Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Mai 2015, 
   die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hamburg, versehen ist, festzustellen. 
5.  Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von den Anteilseignern zu wählen sind. 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wolfgang Biedermann, Managing Director der H.I.G. European Capital Partners GmbH, 
      Hamburg, wohnhaft in Hamburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu beschließen hat, wobei das Geschäftsjahr, 
      in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Herr Biedermann hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate sowie Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne: 
 
      - Mitglied des Beirats der HCS Group GmbH, Frankfurt 
      - Mitglied des Beirats der Weru GmbH, Rudersberg 
      - Mitglied des Beirats der Losberger GmbH, Bad Rappenau 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der Maillis SA, Athen, Griechenland 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. h.c. Thomas J. C. Matzen, Geschäftsführer der Thomas J.C. Matzen GmbH, 
      Hamburg, wohnhaft in Hamburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu beschließen hat, wobei das Geschäftsjahr, 
      in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Herr Prof. Dr. h.c. Matzen hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate sowie Mandate in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der Pricap Venture Partners AG, Hamburg 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der FOCAM AG, Frankfurt 
   c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. h.c. Norbert Heske, Geschäftsführer der BIP Biomed.-Instrumente & Produkte 
      GmbH, Türkenfeld, wohnhaft in Kottgeisering, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu beschließen hat, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Herr Dr. h.c. Norbert Heske hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate sowie Mandate in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne. 
 
   Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen. 
 
   Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner jetzigen Zusammenfassung folgend, beabsichtigt Herr Wolfgang Biedermann im Falle 
   seiner Wiederwahl, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen 
   Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d.h. einem 
   direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft haltenden Aktionär) offen legen. Die 
   Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. In Bezug auf Herrn Prof. Dr. h.c. Matzen 
   wird offengelegt, dass dieser über die Thomas J.C. Matzen GmbH mit derzeit ca. 25,00 % am Grundkapital der Gesellschaft 
   beteiligt ist. In Bezug auf Herrn Biedermann wird offengelegt, dass seine Frau mit ca. 5,7 % am Grundkapital der 
   Gesellschaft beteiligt ist. 
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, wird zum Abschlussprüfer für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 gewählt, sofern diese jeweils einer 
   Prüfung unterzogen werden oder gesetzlich zu unterziehen sind. 
 
 Vorlagen an die Aktionäre 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems 
International AG i.L., Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der üblichen 
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im 
Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung November 2015' zugänglich: 
 
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen 
* die in Punkt 4 der Tagesordnung genannten Unterlagen 
 

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October 20, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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