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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International -2-

DJ DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2015 in Hamburg 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2015-10-20 / 15:06 
 
UMS United Medical Systems International AG i. L. Hamburg - ISIN DE0005493654 - 
- WKN 549365 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Montag, dem 30. November 2015, um 11:00 Uhr 
 
im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der UMS United Medical Systems International AG i.L. ('Gesellschaft') ein. 
 
Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS United Medical Systems International AG 
   i.L. für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers zu 
   den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung November 2015' eingesehen sowie heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und werden 
   auch in der Hauptversammlung am 30. November 2015 zugänglich gemacht werden. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung 
   durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   erläutert werden. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den von dem Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das 
   (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2015, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, versehen ist, festzustellen. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30. April 
   2015 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 30. 
   April 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 
   bis zum 30. April 2015 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das (Rumpf-)Geschäftsjahr vom 1. Januar 
   2015 bis zum 30. April 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Vorlage der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Hamburg, versehenen Liquidations-Eröffnungsbilanz der UMS United Medical Systems International AG i.L. 
   zum 1. Mai 2015 mit dem erläuternden Bericht des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung 
   über die Feststellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Mai 2015 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.umsag.com im Bereich 'Investor Relations' unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung November 2015' eingesehen sowie heruntergeladen werden, liegen vom Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und werden 
   auch in der Hauptversammlung am 30. November 2015 zugänglich gemacht werden. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung 
   durch den Abwickler und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   erläutert werden. 
 
   Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die vom Abwickler aufgestellte Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 1. Mai 2015, 
   die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hamburg, versehen ist, festzustellen. 
5.  Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von den Anteilseignern zu wählen sind. 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wolfgang Biedermann, Managing Director der H.I.G. European Capital Partners GmbH, 
      Hamburg, wohnhaft in Hamburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu beschließen hat, wobei das Geschäftsjahr, 
      in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Herr Biedermann hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate sowie Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne: 
 
      - Mitglied des Beirats der HCS Group GmbH, Frankfurt 
      - Mitglied des Beirats der Weru GmbH, Rudersberg 
      - Mitglied des Beirats der Losberger GmbH, Bad Rappenau 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der Maillis SA, Athen, Griechenland 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. h.c. Thomas J. C. Matzen, Geschäftsführer der Thomas J.C. Matzen GmbH, 
      Hamburg, wohnhaft in Hamburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu beschließen hat, wobei das Geschäftsjahr, 
      in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Herr Prof. Dr. h.c. Matzen hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate sowie Mandate in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der Pricap Venture Partners AG, Hamburg 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der FOCAM AG, Frankfurt 
   c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. h.c. Norbert Heske, Geschäftsführer der BIP Biomed.-Instrumente & Produkte 
      GmbH, Türkenfeld, wohnhaft in Kottgeisering, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu beschließen hat, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Herr Dr. h.c. Norbert Heske hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate sowie Mandate in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne. 
 
   Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen. 
 
   Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner jetzigen Zusammenfassung folgend, beabsichtigt Herr Wolfgang Biedermann im Falle 
   seiner Wiederwahl, erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis Abs. 6 Deutscher Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen 
   Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d.h. einem 
   direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft haltenden Aktionär) offen legen. Die 
   Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. In Bezug auf Herrn Prof. Dr. h.c. Matzen 
   wird offengelegt, dass dieser über die Thomas J.C. Matzen GmbH mit derzeit ca. 25,00 % am Grundkapital der Gesellschaft 
   beteiligt ist. In Bezug auf Herrn Biedermann wird offengelegt, dass seine Frau mit ca. 5,7 % am Grundkapital der 
   Gesellschaft beteiligt ist. 
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, wird zum Abschlussprüfer für das 
   Abwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016 gewählt, sofern diese jeweils einer 
   Prüfung unterzogen werden oder gesetzlich zu unterziehen sind. 
 
 Vorlagen an die Aktionäre 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems 
International AG i.L., Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der üblichen 
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im 
Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung November 2015' zugänglich: 
 
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen 
* die in Punkt 4 der Tagesordnung genannten Unterlagen 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 20, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen bzw. zugänglich sein. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist 
eingeteilt in 4.757.668 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es bestehen keine 
unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 475.609 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 
 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten besonderen Nachweises des 
Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens 
bis zum 23. November 2015, 24:00 Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
('Anmeldeadresse') zugehen: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen 
und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 9. November 2015, 0:00 
Uhr ('Nachweisstichtag') zu beziehen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren 
Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu 
lassen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig selbst 
anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere 
der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten 
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen 
das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax 
oder per E-Mail angefordert werden. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder per 
Telefax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben genannte Anmeldeadresse. Der Nachweis kann auch unter 
oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf 
den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform erteilt 
werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen 
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
 
Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen 
mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Formular kann zudem unter der oben 
genannten Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 27. November 2015 (Zugang) 
postalisch, per Telefax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse zu übermitteln: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: umsag@better-orange.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und 
Aktionärsvertretern an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. 
 
 Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG 
 
 Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht EUR 300.813,05 oder Stück 237.884 
ganzen Aktien) erreichen ('Mindestbeteiligung'), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von 
Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag 
der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§ 122 
Abs. 1 und 2 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Abwickler der Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen 
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum 30. Oktober 2015, 24:00 Uhr zugehen. Wir bitten, 
entsprechendes Verlangen an folgende Adresse zu senden: 
 
UMS United Medical Systems International AG i.L. 
- Abwickler - 
Borsteler Chaussee 53 
22453 Hamburg 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 20, 2015 09:08 ET (13:08 GMT)

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