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DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.12.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.12.2015 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2015-10-29 / 15:09 
 
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
sehr geehrter Aktionär, 
 
hiermit laden wir Sie zu der am 
 
Mittwoch, dem 9. Dezember 2015 um 11:00 Uhr 
(Einlass ab 10:00 Uhr) 
im Steigenberger Hotel Hamburg 
8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs' 
Heiligengeistbrücke 4 
20459 Hamburg 
 
stattfindenden 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. 
   Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015. 
   Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 
   315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung 
   hierüber vorgesehen. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von EUR 3.856.534,49 
   in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung 
   zu erteilen. 
5.  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2010 war Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp für fünf Jahre 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG gewählt worden. Daher endet die Berufung Herrn Prof. Dr. 
   Kottkamps turnusgemäß mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, so dass die Neuwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Berater, Großhansdorf, 
 
   für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren seiner Aufsichtsratstätigkeit - davon im 
   Geschäftsjahr 2010/2011 als Vorsitzender des Aufsichtsrats - sehr um die KROMI Logistik AG verdient gemacht und war 
   mit seiner profunden Erfahrung und Vernetzung im Maschinenbausektor ein wertvoller Impulsgeber im Gremium des 
   Aufsichtsrats und Gesprächspartner des Vorstands. 
 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp war langjährig Vorsitzender des Vorstands bzw. der Geschäftsführung in großen Unternehmen des 
   deutschen Maschinenbaus. Heute ist er Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer 
   in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Lloyd Fonds AG, Hamburg, (Aufsichtsratsvorsitzender) 
   * Basler AG, Ahrensburg, (Aufsichtsrat) 
   * Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg, (Aufsichtsrat) 
   * Mackprang Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, (Beiratsvorsitzender) 
   * ACTech GmbH, Freiberg, (Beiratsvorsitzender) 
   * C. Mackprang jr. GmbH & Co. KG, (Mitglied im Beirat) 
 
   Herr Prof. Dr. Kottkamp ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und 
   Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen. 
 
 Unterlagen 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie die Informationen und 
Unterlagen gemäß § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
unter www.kromi.de im Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich und liegen in 
den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 22419 Hamburg, Tarpenring 11, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 4.124.900,- und ist 
eingeteilt in 4.124.900 Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 
Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt daher 4.124.900. 
 
 Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
unter Vorlage des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis 
spätestens 2. Dezember 2015 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der 
Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben: 
 
 KROMI Logistik AG 
 c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
 FMS CA / CS 
 Am Markt 14-16 
 28195 Bremen 
 
 Telefax: +49 (0) 421 - 36 03 - 153 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dies ist der 18. 
November 2015, 0:00 Uhr, (Record Date) beziehen und muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b 
BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und sollen den Aktionären die 
Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erleichtern. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen 
auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung; für diese ist der tatsächliche Aktienbesitz am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Die Aktionäre können zur Vollmachterteilung die Formulare verwenden, die sie zusammen mit der Eintrittskarte 
erhalten. 
 
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere 
Aktionäre, sich bezüglich der Form von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen abzustimmen. 
 
Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per E-Mail an die im 
Formular genannte Adresse übermittelt werden. 
 
Diese Adresse lautet: 
 
Hauptversammlung2015@kromi.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen 

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October 29, 2015 10:10 ET (14:10 GMT)

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