Anzeige
Mehr »
Samstag, 26.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
474 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Balda Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2015 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Balda Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Balda Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.11.2015 in Hannover mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2015-11-03 / 15:12 
 
Balda Aktiengesellschaft Bad Oeynhausen ISIN DE0005215107 Ankündigung eines Gegenantrags zur ordentlichen 
Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 
vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 und Stellungnahme zu dem Gegenantrag 
 
I. Gegenantrag der Elector GmbH 
 
Der Gesellschaft ist die nachfolgende Ankündigung eines Gegenantrags ihrer Aktionärin Elector GmbH, Kurfürstendamm 57, 
10707 Berlin, vom 30. Oktober 2015 zu dem Tagesordnungspunkt 7 der am 30. November 2015 mit ggf. Fortsetzung am 1. 
Dezember 2015 in Hannover stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zugegangen, der hiermit gemäß § 
126 AktG veröffentlicht wird. Der Gegenantrag lautet: 
 
'Die Hauptversammlung stimmt dem Kaufvertrag zwischen der HTRM Holding GmbH & Co. KG, der H&T Battery Components USA, 
Inc. und der Presspart Verwaltungs-GmbH als Käuferinnen sowie der Heitkamp & Thumann KG als Garantiegeberin mit der 
Balda AG, der Balda Investments USA LLC, der Balda Investments Netherlands B.V. und der Balda Solutions GmbH als 
Verkäuferinnen über den Verkauf und die Übertragung sämtlicher Anteile an der Balda Medical GmbH & Co. KG, der Balda 
Medical Verwaltungsgesellschaft mbH, der Balda C. Brewer, Inc., der Balda Precision, Inc., der Balda Medical Solutions 
SRL sowie weiterer Vermögensgegenstände zu, dessen Abschluss den Verkäuferinnen mit notariellen Urkunden vom 30. 
September 2015 (UR-Nr. 2127 für 2015 Br des Notars Dr. Florian Braunfels in Düsseldorf) und vom 30. Oktober 2015 (UR-Nr. 
2273 für 2015 Br des Notars Dr. Florian Braunfels in Düsseldorf) angeboten worden ist.' 
 
II. Begründung des Gegenantrags 
 
Die Aktionärin Elector GmbH begründet ihren Gegenantrag wie folgt: 
 
'Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 23. September 2015 hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie und einige ihrer 
Tochtergesellschaften ('Verkäuferinnen') mit Beteiligungsgesellschaften der Paragon Gruppe ('Paragon') einen Kaufvertrag 
über das gesamte operative Geschäft der Balda Gruppe zu einem Kaufpreis von EUR 62,9 Millionen abgeschlossen haben, der 
der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. 
 
Am 1. Oktober 2015 teilte die Gesellschaft dann per Ad-hoc-Mitteilung mit, dass die Heitkamp & Thumann Gruppe ebenfalls 
ein Angebot für den Erwerb des gesamten operativen Geschäfts der Balda Gruppe unterbreitet hat, und zwar zu einem 
Kaufpreis von EUR 70 Millionen ('Altangebot H&T Gruppe'), das der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. 
 
Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Oktober 2015 hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie ein notarielles Angebot von Paragon 
erhalten hat (der Kaufvertrag in der Fassung des notariellen Angebots vom 20. Oktober 2015 der 'Paragon Vertrag'), in 
dem Paragon anbietet, den vereinbarten Kaufpreis um EUR 3 Millionen (auf EUR 65,9 Millionen) zu erhöhen. Weiterhin habe 
Paragon angeboten, die Option auf ein Verkäuferdarlehen in Höhe von EUR 25 Millionen über drei Jahre zu einem Zinssatz 
in Höhe des Drei-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 7,50% um EUR 3 Millionen zu erhöhen, das Darlehen im Falle des 
Zuschlags vollständig in Anspruch zu nehmen und nicht vor Ablauf der dreijährigen Laufzeit zurückzuführen. Weiterhin hat 
die Gesellschaft bekanntgemacht, dass der Paragon Vertrag vollständig entfällt, wenn die Heitkamp & Thumann Gruppe den 
Kaufpreis aus ihrem Angebot auf mindestens EUR 74 Mio. erhöht. In diesem Fall habe sich die Gesellschaft verpflichtet, 
Paragon eine Abstandszahlung von EUR 1,4 Millionen zu zahlen. Die von der Elector GmbH eingegangene Verpflichtung, dem 
Kaufvertrag mit Paragon zuzustimmen erstrecke sich auch auf das verbesserte Angebot. Diese Stimmbindung der Elector GmbH 
entfällt, wenn der Paragon Vertrag entfällt. 
 
Schließlich hat die Gesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung vom 30. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr nunmehr ein 
verbessertes Angebot der Heitkamp & Thumann Gruppe zugegangen sei, mit dem die Heitkamp & Thumann Gruppe den 
Verkäuferinnen anbietet, das gesamte operative Geschäft zu einem Kaufpreis von EUR 74 Millionen zu erwerben ('Neuangebot 
H&T Gruppe'). An dieses Angebot ist die Heitkamp & Thumann Gruppe bis zum 31. März 2016 gebunden. Mit dem verbesserten 
Angebot wird lediglich die Änderung des Kaufpreises und der? Annahmefrist angeboten; im Übrigen soll es bei den 
Regelungen des ursprünglichen Angebots bleiben. 
 
Sie haben ferner mitgeteilt, dass als Folge des Neuangebots H&T Gruppe der Paragon Vertrag vollständig entfallen ist und 
die Gesellschaft eine Abstandszahlung von EUR 1,4 Millionen zu leisten hat. Damit können die Aktionäre, die einen 
Verkauf des gesamten operativen Geschäfts der Balda Gruppe befürworten, nunmehr nur noch einem Verkauf an die Heitkamp & 
Thumann Gruppe zustimmen. Die Verwaltung hat in der Einladung zur Hauptversammlung vorgeschlagen, dem Altangebot H&T 
Gruppe zuzustimmen. Dieses sieht allerdings nur einen Kaufvertrag von EUR 70 Millionen vor, während das Neuangebot H&T 
Gruppe - das bislang nicht zur Abstimmung steht - einen Kaufpreis von EUR 74 Millionen vorsieht. 
 
Die Elector GmbH schlägt daher vor, die ordentliche Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 nicht über das 
Altangebot H&T Gruppe beschließen zu lassen, sondern über das Neuangebot H&T Gruppe, da dieses für die Gesellschaft und 
ihre Aktionäre vorteilhaft ist.' 
 
III. Stellungnahme der Verwaltung der Balda AG zu der Ankündigung eines Gegenantrags durch die Elector GmbH 
 
Die Verwaltung der Balda AG begrüßt die Ankündigung des Gegenantrags durch die Aktionärin Elector GmbH. Es ist richtig, 
dass als Folge des Neuangebots der H&T Gruppe der Paragon Vertrag vollständig entfallen ist. Der Beschlussvorschlag und 
die bisherige Beschlussempfehlung zum Hauptantrag des Tagesordnungspunktes 7 sind somit hinfällig und werden 
zurückgenommen, so dass der Hauptantrag damit auf der Hauptversammlung auch nicht gestellt werden wird. 
 
Bei dem nunmehr vorliegenden Neuangebot der H&T Gruppe vom 30. Oktober 2015 handelt es sich um eine Verbesserung des 
Kaufpreises und der Verlängerung der Annahmefrist und der Bindungsfrist des bereits vorliegenden Angebots der H&T Gruppe 
vom 30. September 2015; weitere Änderungen sind mit dem Neuangebot nicht verbunden. Der wesentliche Inhalt des Angebots 
der H&T Gruppe vom 30. September 2015 ist bereits in der Einladung zur Hauptversammlung sowie im Bericht des Vorstands 
wiedergegeben. An diesem Inhalt ändert sich durch das Neuangebot vom 30. Oktober 2015 nichts bis auf die Bestimmungen 
zum Kaufpreis, zur Kaufpreisallokation und zur Bindungsfrist (bis zur Möglichkeit eines Rücktritts), deren wesentlicher 
Inhalt nachfolgend wiedergegeben wird: 
 
 Verkauf der Verkauften Anteile und bestimmter Vermögengegenstände: Der Gesamtkaufpreis beträgt EUR 74.000.000 (Ziffer 
 2.1.1; Verweise auf 'Ziffern' sind solche auf Ziffern des Kaufvertrags HT (in der Fassung des Nachtragsangebots HT)) 
 und verteilt sich wie folgt: 
 
Die Balda AG verkauft an die HTRM Holding GmbH & Co. KG ihre Kommanditbeteiligung an der Balda Medical GmbH & Co. KG zu 
einem Kaufpreis von EUR 48.170.000 (Ziffern 1.1.1 a) und 2.1.1 a) (i) (1)) sowie sämtliche Anteile an der Balda Medical 
Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem Kaufpreis von EUR 25.000 (Ziffern 1.1.1 b) und 2.1.1 a) (i) (2)). 
 
Die Balda Investments USA LLC verkauft an die H&T Battery Components USA, Inc. ihre Beteiligung an der Balda C. Brewer, 
Inc. zu einem Kaufpreis von EUR 22.500.000 (Ziffern 1.1.2 a) und 2.1.1 a) (ii) (1)) sowie ihre Beteiligung an der Balda 
Precision, Inc. zu einem Kaufpreis von EUR 1.300.000 (Ziffern 1.1.2 b) und 2.1.1 a) (ii) (2)). 
 
Die Balda Investments Netherlands B.V. verkauft an die Presspart Verwaltungs-GmbH ihre Beteiligung an der Balda Medical 
Systems SRL zu einem Kaufpreis von EUR 5.000 (Ziffern 1.1.3 und 2.1.1 a) (iii)). 15% der Anteile an der Balda Medical 
Systems SRL werden heute von der Balda Medical GmbH & Co. KG gehalten und werden somit mittelbar durch die Veräußerung 
dieser Gesellschaft an die Presspart Verwaltungs-GmbH veräußert. 
 
Die Balda AG verkauft an die HTRM Holding GmbH & Co. KG gewerbliche Schutzrechte, Informationstechnologie und weitere 
Vermögensgegenstände, die in Anlage 1.1.4 des Kaufvertrags HT aufgeführt sind (im Wesentlichen EDV Anlagen und Programme 
sowie Büroausstattung) zu einem Kaufpreis von EUR 500.000 (Ziffern 1.1.4, 2.1.1 b)). 
 
Die Balda Solutions GmbH verkauft an die die HTRM Holding GmbH & Co. KG die bestehende Vertragsposition aus dem Vertrag 
vom 30./31. März 2015 mit der SLG Pharma GmbH & Co. KG über den Erwerb von materiellen und immateriellen 
Vermögensgegenständen, die sich auf die Herstellung einer im Geschäftsbetrieb eingesetzten Dosierpipette 'PickDose' 
beziehen (der 'SLG Vertrag'), sowie das unter dem SLG Vertrag erworbene Produktportfolio und gewerbliche Schutzrechte 
bezüglich dieser Dosierpipette (die 'SLG Assets') zu einem Kaufpreis von EUR 1.500.000 (Ziffern 1.1.5 und 2.1.1 c)). 
 
Der Verkauf und die Übertragung der Anteile erfolgen mit allen Rechten und Ansprüchen sowie allen Verpflichtungen und 
Verbindlichkeiten einschließlich der Gewinne und Dividenden für das Geschäftsjahr seit dem 1. Juli 2015. Nicht 
ausgeschüttete oder entnommene Gewinne aus der Zeit vor (und einschließlich) dem 30. Juni 2015 stehen der jeweiligen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 03, 2015 09:12 ET (14:12 GMT)

© 2015 Dow Jones News
Hensoldt, Renk & Rheinmetall teuer
Rheinmetall, Renk und Hensoldt haben den Rüstungsboom der letzten Jahre dominiert, doch inzwischen sind diese Titel fundamental heillos überbewertet. KGVs jenseits der 60, KUVs über 4, und das in einem politisch fragilen Umfeld mit wackelnder Haushaltsdisziplin. Für späteinsteigende Anleger kann das teuer werden.

Doch es gibt Alternativen, die bislang unter dem Radar fliegen; solide bewertet, operativ stark und mit Nachholpotenzial.

In unserem kostenlosen Report zeigen wir dir, welche 3 Rüstungsunternehmen noch Potenzial haben und wie du von der zweiten Welle der Zeitenwende profitieren kannst, ohne sich an überhitzten Highflyer zu verbrennen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders vom weltweiten Aufrüsten profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.