DJ PTA-HV: HanseYachts AG: Ordentliche Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2015/2016Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Greifswald (pta034/09.11.2015/16:00) - Die Aktionäre der HanseYachts AG (WKN:
A0KF6M; ISIN: DE000A0KF6M8) werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen, die am Donnerstag, den 17. Dezember 2015, um 10:00 Uhr, in der
Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald, stattfindet.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2015 sowie des Lageberichts und des
Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom
Vorstand aufgestellten Konzernabschluss am 30. September 2015 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht,
der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß
§ 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Ein
Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt also nicht gefasst.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu bestellen. Des
Weiteren schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor,
die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2015/2016 für den Fall zu
wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine entsprechende prüferische Durchsicht
vorzunehmen.
5. Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung individualisierter Bezüge des
Vorstands im Anhang zum Jahresabschluss nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8
HGB
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor wie folgt zu beschließen: Die Angaben
nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Anhang zum Jahresabschluss
unterbleiben für das im Zeitraum dieses Beschlusses laufende sowie die vier
darauf folgenden Geschäftsjahre.
II. Vorlagen an die Aktionäre
Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der gebilligte
Konzernabschluss des HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014/2015
jeweils nebst Lagebericht und erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2014/2015 sind ab dem Tag der Bekanntmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik
"Hauptversammlung" zugänglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen auch ab
dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen auch von der
Gesellschaft kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir, an die folgende
Adresse zu richten:
HanseYachts AG
Investor Relations - HV im Gj 2015/16
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
Telefax: +49 (0)3834 5792 81
E-Mail: hv@hanseyachts.com
III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
1. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur
Stellung von Anträgen sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter Nachweis ihres
Aktienbesitzes in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Als
Nachweis des Aktienbesitzes ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut zu erbringen. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung ("Nachweisstichtag"), d.h. Donnerstag, den 26. November 2015,
00:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am Donnerstag, den 10. Dezember 2015, 24:00 Uhr, unter folgender
Adresse zugehen:
HanseYachts AG
c/o UBJ.GmbH
Kapstadtring 10
D-22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Dabei richten sich die Berechtigung zur
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des
Teilnahme- und Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen.
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersenden. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts dar. Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der
Eintrittskarten bitten wir unsere Aktionäre, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen und eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung dort anzufordern. Das depotführende Institut
wird in diesen Fällen für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes
Sorge tragen.
2. Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung unter den oben
genannten Teilnahmevoraussetzungen angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in
der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer
Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleich gestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein
Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Ferner steht ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik "Hauptversammlung"
zum Herunterladen bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden. Jedoch bietet
die Gesellschaft den Aktionären an, den Nachweis stattdessen postalisch, per
Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft so zu übermitteln, dass er bis zum
Dienstag, den 15. Dezember 2015, 24:00 Uhr, bei der folgenden Adresse eingeht:
HanseYachts AG
Investor Relations - HV im Gj 2015/16
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
Telefax: +49 (0)3834-579281
E-Mail: hv@hanseyachts.com
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht
auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste
Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch
durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresNovember 09, 2015 10:00 ET (15:00 GMT)müssen sich ebenfalls ordnungsgemäß zur Hauptversammlung unter den oben
genannten Teilnahmevoraussetzungen anmelden. Wir bitten die Aktionäre, die dem
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen
wollen, für diese Vollmacht das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hansegroup.com/de unter der Rubrik "Hauptversammlung" erhältliche
Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden und hiermit dem
Stimmrechtsvertreter Weisungen über die Stimmrechtsausübung zu erteilen. Der von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom
Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei
nicht eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Diese kann auch elektronisch
übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte und das
auf der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende
Vollmachts- und Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im
PDF-Format, per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten und Weisungen bis spätestens Dienstag,
den 15. Dezember 2015, 24:00 Uhr (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die
folgende Adresse zu übermitteln:
HanseYachts AG
Investor Relations - HV im Gj 2015/16
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
Telefax: +49 (0)3834-5792 81
E-Mail: hv@hanseyachts.com
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare
zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft besteht nicht.
IV. Rechte der Aktionäre
1. Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Eur erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand an die
folgende Postanschrift oder bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen
Signatur (§ 126 a BGB) an die folgende E-Mail-Adresse zu richten:
HanseYachts AG
Vorstand - HV im Gj 2015/16
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
E-Mail: hv@hanseyachts.com
Es muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 16. November 2015, 24:00
Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder
Beschlussvorlage beiliegen.
2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers
sind ausschließlich zu richten an:
HanseYachts AG
Vorstand - HV im Gj 2015/16
Ladebower Chaussee 11
D-17493 Greifswald
Telefax: +49 (0)3834-5792 81
E-Mail: hv@hanseyachts.com
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers, die mit
Begründung - wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers keiner Begründung bedürfen -
bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Mittwoch, den 2.
Dezember 2015 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der vorstehend genannten
Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.hansegroup.com/de unter der Rubrik "Hauptversammlung"
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die
Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den
Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch
dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien enthält.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach
§ 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere
berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlich
angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten oder für den einzelnen Frage- und Redebeitrag
zu setzen.
V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, nähere
Erläuterungen zu den in obigem Abschnitt IV. dargestellten Aktionärsrechten
sowie weitere Informationen nach § 124a AktG, darunter diese Einberufung der
Hauptversammlung, Vollmachtsformulare und etwaige
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG, sind alsbald nach der
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hansegroup.com/de unter der Rubrik "Hauptversammlung" zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den
Geschäftsräumen der HanseYachts AG, Ladebower Chaussee 11, D-17493 Greifswald,
sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr.
1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 9.592.590,00 und ist
eingeteilt in 9.592.590 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR und mit einer Stimme je
Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt
dementsprechend 9.592.590. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Greifswald, im November 2015
HanseYachts AG
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: HanseYachts AG
Adresse: Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald
Land: Deutschland
Ansprechpartner: HanseYachts AG
Tel.: +49 3834 5792-0
E-Mail: ir@hanseyachts.com
Website: www.hanseyachts.com
ISIN(s): DE000A0KF6M8 (Aktie), DE000A11QHZ0 (Anleihe)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresNovember 09, 2015 10:00 ET (15:00 GMT)