BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um die Pfand-Kennzeichnung von
Coca-Cola -Einweg-Plastikflaschen hat die
Deutsche Umwelthilfe eine Niederlage erlitten. Das Landgericht
Berlin wies eine Klage des Vereins gegen den Getränkekonzern am
Donnerstag ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Umwelthilfe
hatte Coca-Cola Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil auf die
Pfandpflicht der Flaschen lediglich ein Piktogramm hinweist, jedoch
kein Text. Das Gericht sah diese Praxis jedoch im Einklang mit der
Auffassung diverser Behörden und Verbände, wie die Sprecherin sagte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./bf/DP/jha
ISIN US1912161007
AXC0223 2015-11-19/16:48
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