Der Düngemittel- und Salzproduzent K+S
Die Genehmigungsbehörde prüfe die Möglichkeit einer Übergangsregelung bis zur endgültigen Entscheidung, hieß es in der Mitteilung weiter. "Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung über den Versenkantrag kommt der zu prüfenden Übergangsregelung eine entscheidende Bedeutung bei der Fortführung der Kaliproduktion zu." Sie ersetze aber nicht die beantragte Versenkung bis zum Jahr 2021, da K+S auf diesen Entsorgungsweg bis zur Fertigstellung der Ergänzungsfernleitung an die Oberweser nicht verzichten könne./he
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ISIN DE000KSAG888
AXC0213 2015-11-23/20:49