(Im zweiten Absatz, vierter Satz, wurde ein Grammatikfehler berichtigt.)
KÖLN (dpa-AFX) - Google
Das Urteil (Az. 21 K 450/15) fiel in einem seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Internet-Konzern und der Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde forderte Google bereits seit 2012 per Bescheid zur Anmeldung nach dem Telekommunikationsgesetz auf und droht mit einem Zwangsgeld. Google klagte dagegen. Das Argument war, Google kontrolliere die Signalübertragung über das Internet nicht - was eine Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes sei.
Das Kölner Gericht sah das anders. "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen", hieß es zur Begründung.
Der Ausgang des Verfahrens könnte massive Folgen auch für andere
Online-Dienste haben. Telekommunikations-Anbieter wie die Deutsche
Telekom
AXC0210 2015-11-25/17:47