Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
188 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-CMS: Evotec AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evotec AG / Herkunftsstaat 
Evotec AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
 
2015-11-26 / 11:45 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Die Evotec AG gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist. 
 
2015-11-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Evotec AG 
             Manfred Eigen Campus / Essener Bogen 7 
             22419 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 (0)40 560 81-0 
Fax:         +49 (0)40 560 81-222 
E-Mail:      info@evotec.com 
Internet:    www.evotec.com 
ISIN:        DE0005664809 
WKN:         566480 
Indizes:     TecDAX 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, 
             München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
417205 2015-11-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 26, 2015 05:45 ET (10:45 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.