FRANKFURT (Dow Jones)--Die Rhön-Klinikum AG kann die 90-Prozent-Hürde für wichtige Unternehmensbeschlüsse abschaffen. Die verbliebenen Anfechtungsklägerinnen hätten ihre Klagen zurückgezogen, teilte das MDAX-Unternehmen mit. Die Eintragung der Abschaffung ins Handelsregister werde zeitnah erwartet.
Rhön-Klinikum hatte 2013 beschlossen, die Schwelle auf 75 Prozent zu senken. Dann müsste ein Großaktionär mindestens 25 Prozent an Rhön-Klinikum halten, um eine Sperrminorität zu haben. Allerdings konnte der Hauptversammlungsbeschluss bislang noch nicht ins Handelsregister eingetragen werden, weil mehrere Klagen anhängig waren. Erst mit der Eintragung erhält der Hauptversammlungsbeschluss Rechtskraft.
Wie Rhön-Klinikum weiter mitteilte, seien auch die separaten Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Juni 2014 über die Wahl von Ludwig Georg Braun in den Aufsichtsrat zurückgenommen worden.
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November 26, 2015 08:06 ET (13:06 GMT)
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