Beamte des Bundeskartellamts haben mehrere Unternehmen der Edelstahlbranche durchsucht - sowohl in der Produktion als auch im Vertrieb. Unter dem Verdacht kartellrechtswidrigen Verhaltens wurden mehrere Unternehmen, Verbandsbüros und Privatwohnungen aufgesucht.
Der Schweizer Spezialstahlkonzern Schmolz+Bickenbach räumte bereits ein, seine Konzerngesellschaft Deutsche Edelstahlwerke GmbH (DEW) sei von den Beamten durchsucht worden. DEW will mit den Behörden vollumfänglich kooperieren. Voestalpine erklärte, Gesellschaften der Special Steel Division des Konzerns seien betroffen. Voestalpine kooperiert ebenfalls mit den Behörden und rechnet nicht mit erheblichen Bußgeldern. KlöCo wolltes ich aktuell nicht äußern.
Der Branchenverband Edelstahl-Vereinigung hüllte sich in Schweigen, ein Sprecher verwies auf eine Schweigepflicht. Vom Branchenriesen Outokumpu war in Deutschland zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Razzien durch das Kartellamt erfolgen, wenn die Beamten einen Anfangsverdacht auf einen Kartellrechtsverstoß hegen. Sie bedeuten aber noch nicht, dass die betroffenen Unternehmen tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen haben.
Das Bundeskartellamt hatte Unternehmen der Stahlbranche bereits in der Vergangenheit ins Visier genommen. So hatten die Wettbewerbshüter ein Schienenkartell aufgedeckt, an dem sich unter anderem Thyssenkrupp und Voestalpine beteiligt hatten. Das Kartellamt hatte damals Bußgelder von deutlich über 200 Mio. Euro gegen die Kartellanten verhängt, zudem gab es Schadenersatzansprüche der Geschädigten.
Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
Der Schweizer Spezialstahlkonzern Schmolz+Bickenbach räumte bereits ein, seine Konzerngesellschaft Deutsche Edelstahlwerke GmbH (DEW) sei von den Beamten durchsucht worden. DEW will mit den Behörden vollumfänglich kooperieren. Voestalpine erklärte, Gesellschaften der Special Steel Division des Konzerns seien betroffen. Voestalpine kooperiert ebenfalls mit den Behörden und rechnet nicht mit erheblichen Bußgeldern. KlöCo wolltes ich aktuell nicht äußern.
Der Branchenverband Edelstahl-Vereinigung hüllte sich in Schweigen, ein Sprecher verwies auf eine Schweigepflicht. Vom Branchenriesen Outokumpu war in Deutschland zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Razzien durch das Kartellamt erfolgen, wenn die Beamten einen Anfangsverdacht auf einen Kartellrechtsverstoß hegen. Sie bedeuten aber noch nicht, dass die betroffenen Unternehmen tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen haben.
Das Bundeskartellamt hatte Unternehmen der Stahlbranche bereits in der Vergangenheit ins Visier genommen. So hatten die Wettbewerbshüter ein Schienenkartell aufgedeckt, an dem sich unter anderem Thyssenkrupp und Voestalpine beteiligt hatten. Das Kartellamt hatte damals Bußgelder von deutlich über 200 Mio. Euro gegen die Kartellanten verhängt, zudem gab es Schadenersatzansprüche der Geschädigten.
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