FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt prüft am
(heutigen) Dienstag (10.00), ob die Daimler
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale waren zuletzt mit einstweiligen Verfügungen gegen die Aktion gescheitert.
Vor dem Landgericht Frankfurt war schon der Mitfahrdienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrten in ihren Autos anbieten, nach einer Klage des deutschen Taxigewerbes für wettbewerbswidrig erklärt worden./mar/DP/zb
ISIN DE0007100000
AXC0004 2015-11-24/05:21