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DGAP-CMS: InVision AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: InVision AG / Herkunftsstaat 
InVision AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
 
2015-11-27 / 15:17 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Die InVision AG gibt gemäß § 2c WpHG bekannt, dass ihr Herkunftsstaat nach § 2 Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe a WpHG die 
Bundesrepublik Deutschland ist. 
 
2015-11-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: InVision AG 
             Speditionstraße 5 
             40221 Düsseldorf 
             Deutschland 
Telefon:     +49 (0)211 / 781-781-66 
Fax:         +49 (0)211 / 781-781-99 
E-Mail:      info@invision.de 
Internet:    www.invision.de 
ISIN:        DE0005859698 
WKN:         585969 
Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
418755 2015-11-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 27, 2015 09:17 ET (14:17 GMT)

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© 2015 Dow Jones News
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