BERLIN (dpa-AFX) - Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten, können auf keine rasche Entlastung bei ihren Pensionsrückstellungen hoffen. Nach Angaben der Unions-Fraktion im Bundestag vom Freitag lehnt die SPD eine Änderung der aktuellen Rechtslage zur Verzinsung noch bis Jahresende ab, um die steigenden Belastungen zu begrenzen. Unternehmen, die nach dem Handelsrecht bilanzieren, müssten daher allein in diesem Jahr mit einem deutlichen Anstieg der Rückstellungen rechnen. In der SPD hieß es, im Bilanzrecht könne es keine Schnellschüsse geben. Das Thema betriebliche Altersvorsorge werde aber angegangen.
Die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen stellen in der Niedrigzinsphase der Unternehmen ein immer größeres Problem dar. Je mehr der Zinssatz für die Bewertung der Pensionsrückstellungen sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten zurücklegen. Die Wirtschaftsverbände dringen seit längerem auf eine realistische Berücksichtigung der Rückstellungen für Betriebsrenten.
Für die Unternehmen bedeutet ein Absage an rasche Änderungen laut Union, dass sie in den Bilanzen für 2015 einen weit niedrigeren Rechnungszins für Pensionsverpflichtungen berücksichtigen müssen. Nach Angaben der Bundesbank betrage der zusätzliche Aufwand für die Unternehmen zwischen 19,8 Milliarden und 24,5 Milliarden Euro.
Das Thema ist komplex. Für das Handelsrecht ist das Justizministerium zuständig, für Steuerrecht das Finanzministerium. Bei den Einnahmen wiederum sind Bund und Länder betroffen. Eine Anpassung ist mit hohen Kosten für den Fiskus verbunden.
Das Bundesfinanzministerium war dem Vernehmen zunächst zurückhaltend. Auch weil die Bundesbank gewarnt haben soll, dass Unternehmen die nach einer Regeländerung freiwerdenden Mittel für Ausschüttungen an die Anteilseigner nutzen könnten. Zudem müssten die Aufwendungen für die Pensionsverpflichtungen nach einer Lockerung irgendwann wieder "aufgeholt" werden.
Pensionsverpflichtungen sind erst in Jahren fällig. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins. Aktuell orientieren sich die Rückstellungen für die Betriebsrenten an einem Sieben-Jahres-Zinsdurchschnitt. Als Alternativmodell wurde dem Vernehmen nach vorgeschlagen, die sieben Jahre auf 12 Jahre zu verlängern, dies aber mit einer Ausschüttungssperre zu verbinden.
Geplant war als Schnellmaßnahme, noch in diesem Jahr an den Zinssatz heranzugehen und dies per Umdruck an das Bausparkassengesetz "ranzuhängen", das demnächst vom Bundestag verabschiedet werden soll. Dies aber hat die SPD nach Darstellung der Union abgelehnt.
Steuerlich besteht auch das Problem, dass die steigenden Aufwendungen von den Unternehmen nicht eins zu eins beim Fiskus abgesetzt werden können. Bisher müssen die Firmen ihre Rückstellungen zu einem Satz von sechs Prozent verzinsen - was weit über dem Marktniveau liegt. Doch das Finanzamt unterstellt, als würde am Markt weiter ein Zinssatz von 6 Prozent gelten./sl/DP/stw
AXC0139 2015-11-27/16:09