Am 20. September wurde erstmals öffentlich, dass eine große Zahl von VW-Diesel-Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgas-Software ausgestattet ist. Die Reaktion der Börse war verheerend. Der Wert der Aktien des Wolfsburger Autokonzerns fiel innerhalb kürzester Zeit um fast 50 Prozent. Für betroffene Aktionäre stellt sich vor diesem Hintergrund natürlich die Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht. "Doch bevor man den - in der Regel nicht ganz billigen - Rechtsweg beschreitet, lohnt ein Blick auf die Fakten: Börsennotierte Unternehmen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, kursrelevante Informationen im Rahmen einer Adhoc-Meldung unverzüglich zu veröffentlichen. Wird das versäumt, kann eine Schadenersatzpflicht entstehen. Ob das bei Volkswagen der Fall war, untersucht gerade die Börsenaufsicht BaFin", sagt Marc Tüngler Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).Den vollständigen Artikel lesen ...