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Volkswagen und MAN: Vorsicht Großaktionär!

Eine stabile Aktionärsstruktur ist für viele Privatanleger ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer Aktienanlage. Doch so mancher Großaktionär hat sich in der jüngeren Vergangenheit eher als Problem für Privatanleger, denn als Stütze des Aktienengagements herausgestellt.

Jüngstes Beispiel ist der Lkw-Hersteller MAN (WKN 593700). Als Großaktionär hat Europas größter Autobauer Volkswagen (WKN 766403) zuletzt eine Komplettübernahme immer wieder abgelehnt. Stattdessen sollte mit einer unabhängigen MAN SE unter Einbeziehung von Scania ein schlagkräftiger Lkw-Konzern entstehen.

Daher notierte die MAN-Aktie weiterhin im MidCap-Segment MDAX. Anleger konnten sich über eine mäßige - zugleich aber bedingt durch Dividendenzahlungen stabile - Aktienrendite erfreuen. Das galt zumindest bis zum 2. September 2015. An diesem Tag erklärte MAN per Ad-hoc-Mitteilung, dass man einen Antrag gestellt habe, um den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu verlassen. Statt zum Prime Standard wolle MAN sowohl mit den Stamm als auch mit den Vorzugsaktien künftig im General Standard notiert sein. Die Begründung für diese für Privatanleger sehr weitreichende Entscheidung war recht knapp: "Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet MAN SE die Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren."

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