FRANKFURT/KÖLN (dpa-AFX) - Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
muss die Tochtergesellschaft der Commerzbank
Die Commerzbank soll wie andere deutsche Kreditinstitute über eine Tochtergesellschaft in Luxemburg Kunden geholfen haben, Scheinfirmen in Überseegebieten zu eröffnen und so Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Das Kölner Gericht habe dem zweitgrößten deutschen Finanzinstitut nun bescheinigt, bei seiner Luxemburger Tochter aufgeräumt zu haben mit Schwarzgeldkonten und illegalen Steuergeschäften, hieß es in dem Bericht des Rechercheverbunds. Die Bank habe bei der Aufklärung kooperiert, so dass die Justiz den gesetzlichen Bußgeldrahmen nicht habe ausschöpfen müssen.
Bei Razzien waren Ende Februar 2015 unter anderem in der Frankfurter Commerzbank-Zentrale Unterlagen beschlagnahmt worden. Grundlage der Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Köln federführend in der Hand hat, ist eine von den Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen gekaufte Daten-CD. Ein Sprecher der Bank wollte den Bericht zur Gerichtsentscheidung am Samstag nicht kommentieren./fie/DP/edh
ISIN DE000CBK1001
AXC0026 2016-01-17/15:06