Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
232 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.03.2016 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.03.2016 in 77839 Lichtenau mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-01-21 / 15:07 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440 
ISIN: DE0005754402 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 3. März 2016 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im 
Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2015, des 
   Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2015 
   abgelaufene Geschäftsjahr 
 
   In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte 
   Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2015), der Lagebericht und der 
   Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015) und ferner der 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2014/2015 zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die 
   vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen mit der Tagesordnung auf 
   unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, 
   Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2014/2015 von EUR 4.092.956,26 wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 0,05 Dividende je dividendenberechtigter Aktie EUR 265.550,00 
   Gewinnvortrag                                                       EUR 3.827.406,26 
   Bilanzgewinn                                                        EUR 4.092.956,26 
 
   Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 4. März 2016. 
 
   Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital 
   geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag 
   auf die Kapitalertragsteuer. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2015/2016 zu wählen. 
 
 Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
(1.) sich vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung 
zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie der 
Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den 
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 11. Februar 2016, 00:00 Uhr beziehen. 
 
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der 
Hauptversammlung, also bis 25. Februar 2016, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o PR IM TURM HV-Service AG 
Römerstraße 72-74 
68259 Mannheim 
Fax: +49 621 71772-13 
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang eines etwaigen Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
 Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall 
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der 
Rückseite des Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass 
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 
Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte 
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG 
die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die 
Stimmrechtsvertreter unseres Hauses, Frau Jana Nock und Katrin Bleich, vertreten lassen können. 
 
In jedem Fall muss aber der Nachweis der Bevollmächtigung entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 2. März 2016, 18:00 Uhr unter der 
folgenden Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o PR IM TURM HV-Service AG 
Römerstraße 72-74 
68259 Mannheim 
Fax: +49 621 71772-13 
elektronisch: www.hv-vollmachten.de 
 
Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist ein Onlinepasswort erforderlich, 
das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären nach der Anmeldung zur Hauptversammlung übersandt wird. 
Weitere Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform finden sich unter der vorgenannten 
Internetadresse. 
 
 Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 
 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 266.750,00 Euro, dies entspricht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 21, 2016 09:08 ET (14:08 GMT)

266.750 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der LS telcom AG zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum 1. Februar 2016, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
Vorstand der LS telcom AG 
Im Gewerbegebiet 31-33 
77839 Lichtenau 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den 
Menüpunkten 'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung' bekannt gemacht. 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
 
LS telcom AG 
Investor Relations 
Frau Jana Nock 
Im Gewerbegebiet 31-33 
77839 Lichtenau 
Fax: +49 7227 9535-605 
E-Mail: IR@LStelcom.com 
 
zu richten. 
 
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter 
den Menüpunkten 'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlichen. 
Dabei werden die bis zum 17. Februar 2016, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
 Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
 Hinweis auf die nach § 124 a AktG zugänglich zu machenden Informationen 
 
Die Informationen nach § 124 a AktG finden sich auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den 
Menüpunkten 'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung'. 
 
 Zusätzliche Angaben nach dem WpHG 
 
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit: 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.335.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft 
(Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben. 
 
Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
somit auf 5.335.000 Stimmrechte. 
 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr 
gemäß § 71 b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 5.311.000 
Aktien stimmberechtigt. 
 
Lichtenau, im Januar 2016 
 
Der Vorstand der LS telcom AG 
 
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
 
 Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte 
 
 PR IM TURM HV-Service AG 
Römerstraße 72-74 
68259 Mannheim 
Fax: +49 621 709907 
 
 2016-01-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft 
             Im Gewerbegebiet 31-33 
             77839 Lichtenau 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7227 9535600 
Fax:         +49 7227 9535605 
E-Mail:      IR@LStelcom.com 
Internet:    http://www.LStelcom.com 
ISIN:        DE0005754402 
WKN:         575440 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
431365 2016-01-21 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 21, 2016 09:08 ET (14:08 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.