Köln (ots) - Jedes Jahr erkranken rund 500.000 Menschen in Deutschland an Krebs. Anschließende Operationen, Bestrahlungen und Chemotherapien sowie psychische Belastungen führen zu langen Arbeitsausfällen. Damit erkrankte Mitarbeiter wieder zurück ins Arbeitsleben finden können, sind Arbeitgeber seit 2004 zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Bei Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ist ein BEM durchzuführen. "Der Wiedereinstieg nach einer schweren Krankheit ins Berufsleben ist für alle Beteiligten schwierig. Die Vorgaben des BEM bilden einen geregelten Rahmen zur Eingliederung", erklärt Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin bei TÜV Rheinland.
Unterstützung vom Betriebsarzt
Wie der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt aussieht, hängt von den Bedingungen im Betrieb und der gesundheitlichen Verfassung des Mitarbeiters ab. Die Betriebsärzte haben eine besondere Rolle im BEM. Diese resultiert zum einen aus ihrer medizinischen Fachkenntnis, mit der sie die gesundheitliche Situation des Beschäftigten beurteilen. Zum anderen kennen sie die spezifischen Arbeitsbedingungen. "Dabei bleibt die ärztliche Schweigepflicht in jedem Fall gewahrt", so Arbeitsmedizinerin Dr. Schramm. Betriebsärzte sind somit in der Lage, die Fähigkeiten und noch bestehende Einschränkungen des Betroffenen mit den Anforderungen am Arbeitsplatz abzugleichen. Sie können zielgerichtete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit empfehlen sowie über die Vorteile einer stufenweisen Wiedereingliederung beraten.
Bewusstsein schaffen: Weltkrebstag am 4. Februar
"Die Diagnose Krebs ist für die Betroffenen ein Schock. Jeder muss einen individuellen Weg finden, damit umzugehen", sagt Dr. Wiete Schramm. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gespräch bleiben. "So signalisiert der Arbeitgeber seine Unterstützung in schweren Zeiten und seine Bereitschaft, gemeinsam eine optimale Lösung zu finden." Um über Krebsprävention und mögliche Therapien zu informieren, findet jedes Jahr am 4. Februar der von der Welt-Krebsorganisation ausgerufene Weltkrebstag statt.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/bem im Internet.
OTS: TÜV Rheinland AG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Pressekontakt: Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Antje Schweitzer, Presse, Tel.: 0221/806-5597 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Unterstützung vom Betriebsarzt
Wie der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt aussieht, hängt von den Bedingungen im Betrieb und der gesundheitlichen Verfassung des Mitarbeiters ab. Die Betriebsärzte haben eine besondere Rolle im BEM. Diese resultiert zum einen aus ihrer medizinischen Fachkenntnis, mit der sie die gesundheitliche Situation des Beschäftigten beurteilen. Zum anderen kennen sie die spezifischen Arbeitsbedingungen. "Dabei bleibt die ärztliche Schweigepflicht in jedem Fall gewahrt", so Arbeitsmedizinerin Dr. Schramm. Betriebsärzte sind somit in der Lage, die Fähigkeiten und noch bestehende Einschränkungen des Betroffenen mit den Anforderungen am Arbeitsplatz abzugleichen. Sie können zielgerichtete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit empfehlen sowie über die Vorteile einer stufenweisen Wiedereingliederung beraten.
Bewusstsein schaffen: Weltkrebstag am 4. Februar
"Die Diagnose Krebs ist für die Betroffenen ein Schock. Jeder muss einen individuellen Weg finden, damit umzugehen", sagt Dr. Wiete Schramm. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gespräch bleiben. "So signalisiert der Arbeitgeber seine Unterstützung in schweren Zeiten und seine Bereitschaft, gemeinsam eine optimale Lösung zu finden." Um über Krebsprävention und mögliche Therapien zu informieren, findet jedes Jahr am 4. Februar der von der Welt-Krebsorganisation ausgerufene Weltkrebstag statt.
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