Dubai, Vae (ots/PRNewswire) -
Eine der Beklagten im bislang größten Fall irreführender Verkäufe
von Finanzprodukten in der GCC-Region, die Bank Sarasin-Alpen (ME)
Limited, die frühere Korrespondenzbank für den Mittleren Osten der
mitbeklagten Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, hat die Auflage
des Gerichts des Dubai International Financial Centre (DIFC), bis zum
1. Februar 2016 US$ 35.028.474,00 (ihr Anteil am Schadensersatz in
Höhe von US$ 70 Mio.) zu hinterlegen, nicht erfüllt. Der Einspruch
der zwei Banken gegen den Rekordschadensersatz, der gegen sie
verhängt wurde, ist noch anhängig.
Im November 2015 hatte das DIFC-Gericht entschieden, dass die zwei
Banken der Familie Al Khorafi mehr als US$ 70 Mio. als Ausgleich
finanzieller Verluste in Folge des Verkaufs strukturierter
Anlageprodukte im Gegenwert von US$ 200 Mio. zwischen Ende 2007 und
Anfang 2008 zahlen sollten. Die Bank J. Safra Sarasin zahlte ihren
Anteil am Schadensersatz unverzüglich bei der Gerichtskasse ein,
wobei die Anhörung zu ihrem Einspruch gegen den verhängten
Schadensersatz noch anhängig war. Die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited
zahlte jedoch nicht, sondern beantragte eine Aussetzung des
Entscheids zur Zahlung des Schadensersatzes, was jedoch am 18. Januar
2016 abgelehnt wurde. Die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited wurde
aufgefordert, bis zum 1. Februar 2016 eine ebensolche Zahlung an die
Gerichtskasse vorzunehmen, was jedoch nicht geschah.
Diese jüngste Entwicklung in einer langwierigen juristischen
Auseinandersetzung zwischen einem wohlhabenden Geschäftsmann aus
Kuwait und der bekanntermaßen verschwiegenen Branche privater
Investmentbanken setzt die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited,
jedenfalls theoretisch, der Möglichkeit weiterer Gerichtsverfahren
aus und stellt den Einspruch gegen Schadensersatzforderungen in
Frage, dessen Anhörung im März 2016 vor dem DIFC-Berufungsgericht
erfolgen soll.
Der Kläger wird nun versuchen, den nächsten Schritt zur Sicherung
des Betrags durch das DIFC-Gericht rechtlich durchzusetzen.
Laut Hamdan Al Shamsi Lawyers & Legal Consultants, der Kanzlei,
die für die Familie Al Khorafi tätig ist, steht der Fall unter
genauer Beobachtung der internationalen Bankenwelt, da hier ein
Präzedenzfall in einer Region geschaffen werden könnte, in der
Investoren aus dem Mittleren Osten auf Finanzinstitute aus dem Westen
treffen, die für die Verwaltung ihrer Anlagen in Überseemärkten
verantwortlich zeichnen. Dies ist nicht das erste Mal, dass die
Befugnisse von Bankaufsichtsbehörden und die Führungsstrukturen von
Anlagebanken auf internationaler Ebene hinterfragt werden. Im April
2015 verhängte die DFSA eine Rekordstrafe von US$ 8,4 Mio. gegen die
Niederlassung der Deutschen Bank in Dubai (DBDIFC) wegen
unzureichender Kontrollen bezüglich Geldwäsche, wobei die Höhe der
Strafe den "gravierenden Verstößen [...] u. a. der Irreführung der
DFSA" entsprachen, die im Zuge der Ermittlungen zutage traten, die
durch die mangelnde Kooperation der DBDIFC mit den Aufsichtsbehörden
verschleppt wurden.
Redaktionelle Hinweise:
Alle Einzelheiten zu den Entscheidungen des DIFC-Gerichts finden
sich auf der offiziellen Website:
http://difccourts.ae/'s=al+khorafi
Originaltext: Commfirm
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100059343
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100059343.rss2
Pressekontakt:
+971-445-79-495
Mobil: +971-52777-3615. E-Mail: ehab.elhabbal@commfirm.com
Eine der Beklagten im bislang größten Fall irreführender Verkäufe
von Finanzprodukten in der GCC-Region, die Bank Sarasin-Alpen (ME)
Limited, die frühere Korrespondenzbank für den Mittleren Osten der
mitbeklagten Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, hat die Auflage
des Gerichts des Dubai International Financial Centre (DIFC), bis zum
1. Februar 2016 US$ 35.028.474,00 (ihr Anteil am Schadensersatz in
Höhe von US$ 70 Mio.) zu hinterlegen, nicht erfüllt. Der Einspruch
der zwei Banken gegen den Rekordschadensersatz, der gegen sie
verhängt wurde, ist noch anhängig.
Im November 2015 hatte das DIFC-Gericht entschieden, dass die zwei
Banken der Familie Al Khorafi mehr als US$ 70 Mio. als Ausgleich
finanzieller Verluste in Folge des Verkaufs strukturierter
Anlageprodukte im Gegenwert von US$ 200 Mio. zwischen Ende 2007 und
Anfang 2008 zahlen sollten. Die Bank J. Safra Sarasin zahlte ihren
Anteil am Schadensersatz unverzüglich bei der Gerichtskasse ein,
wobei die Anhörung zu ihrem Einspruch gegen den verhängten
Schadensersatz noch anhängig war. Die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited
zahlte jedoch nicht, sondern beantragte eine Aussetzung des
Entscheids zur Zahlung des Schadensersatzes, was jedoch am 18. Januar
2016 abgelehnt wurde. Die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited wurde
aufgefordert, bis zum 1. Februar 2016 eine ebensolche Zahlung an die
Gerichtskasse vorzunehmen, was jedoch nicht geschah.
Diese jüngste Entwicklung in einer langwierigen juristischen
Auseinandersetzung zwischen einem wohlhabenden Geschäftsmann aus
Kuwait und der bekanntermaßen verschwiegenen Branche privater
Investmentbanken setzt die Bank Sarasin-Alpen (ME) Limited,
jedenfalls theoretisch, der Möglichkeit weiterer Gerichtsverfahren
aus und stellt den Einspruch gegen Schadensersatzforderungen in
Frage, dessen Anhörung im März 2016 vor dem DIFC-Berufungsgericht
erfolgen soll.
Der Kläger wird nun versuchen, den nächsten Schritt zur Sicherung
des Betrags durch das DIFC-Gericht rechtlich durchzusetzen.
Laut Hamdan Al Shamsi Lawyers & Legal Consultants, der Kanzlei,
die für die Familie Al Khorafi tätig ist, steht der Fall unter
genauer Beobachtung der internationalen Bankenwelt, da hier ein
Präzedenzfall in einer Region geschaffen werden könnte, in der
Investoren aus dem Mittleren Osten auf Finanzinstitute aus dem Westen
treffen, die für die Verwaltung ihrer Anlagen in Überseemärkten
verantwortlich zeichnen. Dies ist nicht das erste Mal, dass die
Befugnisse von Bankaufsichtsbehörden und die Führungsstrukturen von
Anlagebanken auf internationaler Ebene hinterfragt werden. Im April
2015 verhängte die DFSA eine Rekordstrafe von US$ 8,4 Mio. gegen die
Niederlassung der Deutschen Bank in Dubai (DBDIFC) wegen
unzureichender Kontrollen bezüglich Geldwäsche, wobei die Höhe der
Strafe den "gravierenden Verstößen [...] u. a. der Irreführung der
DFSA" entsprachen, die im Zuge der Ermittlungen zutage traten, die
durch die mangelnde Kooperation der DBDIFC mit den Aufsichtsbehörden
verschleppt wurden.
Redaktionelle Hinweise:
Alle Einzelheiten zu den Entscheidungen des DIFC-Gerichts finden
sich auf der offiziellen Website:
http://difccourts.ae/'s=al+khorafi
Originaltext: Commfirm
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