In der Causa der von österreichischen Gerichten festgestellten Unzulässigkeit von Klauseln zu Fluggutscheinen bei Air Berlin und AUA heißt es von der Air Berlin, man sei nach einer VKI-Klage letztinstanzlich dazu verurteilt worden, in den eigenen AGBs keine Klausel mehr zu verwenden, nach der eine Barauszahlung des (Rest-)Guthabens ...Den vollständigen Artikel lesen ...