WOLFSBURG (dpa-AFX) - In der Abgasaffäre bei Volkswagen
Kursrelevante Informationen müssen eigentlich immer sofort veröffentlicht werden, so sieht es das Wertpapierhandelsgesetz vor. Bereits im Oktober aber hatte es in Konzernkreisen geheißen, der VW-Vorstand sehe sich mit Blick auf drohende Schadenersatz-Forderungen von Aktionären durch ein Rechtsgutachten entlastet. Der Vorstand habe die Märkte nicht zu spät in Kenntnis gesetzt. Es sei "vertretbar, wenn nicht sogar geboten" gewesen, dass der Vorstand zunächst den Sachverhalt im Interesse des Konzerns intern habe klären wollen.
In dem von der "Bild am Sonntag" zitierten Schreiben hatte der Manager über ein Treffen mit der kalifornischen Umweltbehörde CARB am Vortag berichtet. Bei dem Gespräch am 3. September 2015 hätten die Manager - wie bereits bekannt - eingestanden, dass VW die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen jahrelang mit einer illegalen Software manipulierte. Volkswagen hatte angekündigt, im April einen Bericht zur Aufarbeitung des Skandals vorlegen zu wollen./uk/DP/zb
ISIN DE0007664039
AXC0020 2016-02-28/11:42