"Volkswagen hält die anhängigen Aktionärsklagen für unbegründet", teilte der Konzern mit. Die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse (Ad-hoc-Pflicht) sei nicht verletzt worden, weil dem Vorstand erst am 18. September 2015 - und damit unmittelbar bevor der ...Den vollständigen Artikel lesen ...