Zürich (ots) - Wer sich seine Möbel bei Ikea Schweiz aussucht, dem
gewährten die Schweden bisher eine Rückgabefrist von 90 Tagen. Nun
legt der Konzern einen drauf: Ab 1. September können Kunden alle
Einkäufe innert einer Frist von 365 Tagen zurückbringen, sagt ein
Sprecher gegenüber der «Handelszeitung». Die neuen Bestimmungen
werden im neuen Katalog aufgeführt sein, der kommende Woche
erscheint.
Ikea erstattet den vollen Betrag zurück, wenn die Gegenstände
ungebraucht oder in einwandfreiem Zustand sind - auch wenn sie
bereits zusammengebaut sind. Matratzen können 90 Tage lang auch
gebraucht zurückgebracht und gegen eine andere eingetauscht werden.
Ausgenommen vom Rückgaberecht sind wie bisher Gegenstände aus der
Fundgrube.
Bei der Stiftung Konsumentenschutz kommt diese Massnahme sehr gut
an. Geschäftsleiterin Sara Stalder: «Das ist eine gute,
kundenfreundliche Lösung. Wir kämpfen mit dem Handel um ein, zwei
Wochen Rückgaberecht - aber es gibt einzelne Firmen, die sehr
fortschrittlich sind. Es ist unbegreiflich, dass sich das Parlament
bisher gegen solche Verbesserungen gewehrt hat.»
Ikeas Landesgesellschaften können die Garantie- und Rückgabefrist
autonom bestimmen. So kündigte der Konzern in Deutschland vor zwei
Jahren an, die Rückgabefrist lebenslänglich zu gewähren. Nun kommt
man im Grossen Kanton davon wieder ab und gewährt 365 Tage. Dass
jetzt Schweizer und Deutsche bei den AGB gleichgestellt sind,
begrüsst Sara Stalder von der Stiftung Konsumentenschutz. «Dass viele
Händler, die in ganz Europa tätig sind, den Schweizern schlechtere
AGB bieten als in der EU, ist ein grosses Ärgernis.»
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
gewährten die Schweden bisher eine Rückgabefrist von 90 Tagen. Nun
legt der Konzern einen drauf: Ab 1. September können Kunden alle
Einkäufe innert einer Frist von 365 Tagen zurückbringen, sagt ein
Sprecher gegenüber der «Handelszeitung». Die neuen Bestimmungen
werden im neuen Katalog aufgeführt sein, der kommende Woche
erscheint.
Ikea erstattet den vollen Betrag zurück, wenn die Gegenstände
ungebraucht oder in einwandfreiem Zustand sind - auch wenn sie
bereits zusammengebaut sind. Matratzen können 90 Tage lang auch
gebraucht zurückgebracht und gegen eine andere eingetauscht werden.
Ausgenommen vom Rückgaberecht sind wie bisher Gegenstände aus der
Fundgrube.
Bei der Stiftung Konsumentenschutz kommt diese Massnahme sehr gut
an. Geschäftsleiterin Sara Stalder: «Das ist eine gute,
kundenfreundliche Lösung. Wir kämpfen mit dem Handel um ein, zwei
Wochen Rückgaberecht - aber es gibt einzelne Firmen, die sehr
fortschrittlich sind. Es ist unbegreiflich, dass sich das Parlament
bisher gegen solche Verbesserungen gewehrt hat.»
Ikeas Landesgesellschaften können die Garantie- und Rückgabefrist
autonom bestimmen. So kündigte der Konzern in Deutschland vor zwei
Jahren an, die Rückgabefrist lebenslänglich zu gewähren. Nun kommt
man im Grossen Kanton davon wieder ab und gewährt 365 Tage. Dass
jetzt Schweizer und Deutsche bei den AGB gleichgestellt sind,
begrüsst Sara Stalder von der Stiftung Konsumentenschutz. «Dass viele
Händler, die in ganz Europa tätig sind, den Schweizern schlechtere
AGB bieten als in der EU, ist ein grosses Ärgernis.»
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