DGAP-HV: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2016 in M,O,C München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-03-08 / 15:18 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KPS AG Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48 Einladung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KPS AG, Unterföhring. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2014/15. Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 'Finanzpublikationen') zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe von EUR 19.520.551,45 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 EUR 10.166.927,70 Vortrag auf neue Rechnung EUR 9.353.623,75 Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung waren dies 121.241 Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014/15 alleine amtierenden Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung, für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie über entsprechende Satzungsänderung. Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt wird. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung am 29. Februar 2016 Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 auf EUR 34.011.000,00 herabgesetzt, um das für die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vorgesehene glatte Ausgabeverhältnis von 10:1 zu ermöglichen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 34.011.000,00 um EUR 3.401.100,00 auf EUR 37.412.100,00 erhöht durch Umwandlung eines Betrages von EUR 3.401.100,00 der anderen Gewinnrücklagen. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2015 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Rupp & Epple GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 3.401.100,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Oktober 2015 gewinnbezugsberechtigt. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen. c) § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses zu vorstehend lit. a) im Handelsregister wie folgt neu gefasst: '1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 37.412.100,00 (in Worten: Euro siebenunddreißig Millionen vierhundertzwölftausendeinhundert). Es ist eingeteilt in 37.412.100,00 Stück auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, den Beschluss dieses Tagesordnungspunktes 5 in seinen lit. a) bis c) unter Beachtung der Achtmonatsfrist des § 210 Abs. 2 AktG nicht jedoch vor dem 20. Mai 2016 mit der Maßgabe der Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 34.011.000,00 zuvor im Handelsregister eingetragen sein muss. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/16, sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2015/16, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 34.011.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 121.241 Aktien nicht stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 121.241 eigene Aktien hält, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse KPS AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de spätestens bis zum Ablauf des 8. April 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen. Freie Verfügbarkeit der Aktien Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 8. April 2016, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 8. April 2016. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten: * Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und
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March 08, 2016 09:19 ET (14:19 GMT)