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DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2016 in M,O,C München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2016 in M,O,C München, Lilienthalallee 40, 80939 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-08 / 15:18 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KPS AG Unterföhring WKN A1A6V4 
ISIN DE000A1A6V48 Einladung 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
 Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr 
 
im 
M,O,C, München 
Lilienthalallee 40, 80939 München 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
der KPS AG, Unterföhring. 
 
Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden 
 Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015 sowie des gebilligten 
 Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich 
 des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015 sowie Vorlage des 
 Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2014/15. 
 
Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich 'Investor 
Relations' und dort unter 'Finanzpublikationen') zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung 
mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein 
und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe 
von EUR 19.520.551,45 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 EUR 10.166.927,70 
Vortrag auf neue Rechnung                                                                    EUR 9.353.623,75 
 
Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 
eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
waren dies 121.241 Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 dividendenberechtigten 
Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter 
Stückaktie vorsieht. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014/15 alleine amtierenden Mitglied des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats personenbezogen, das heißt im Wege der 
Einzelentlastung, für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 
 
 5. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie über entsprechende 
 Satzungsänderung. 
 
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2015 unter 
Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt wird. Von dieser 
Möglichkeit hat die Verwaltung am 29. Februar 2016 Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 
auf EUR 34.011.000,00 herabgesetzt, um das für die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende Kapitalerhöhung 
aus Gesellschaftsmitteln vorgesehene glatte Ausgabeverhältnis von 10:1 zu ermöglichen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus 
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 34.011.000,00 um EUR 3.401.100,00 auf EUR 37.412.100,00 erhöht durch 
Umwandlung eines Betrages von EUR 3.401.100,00 der anderen Gewinnrücklagen. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand 
und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2015 zugrunde gelegt. Dieser ist mit 
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Rupp & Epple GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 
3.401.100,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Die neuen Aktien stehen den Aktionären 
im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Stückaktien sind 
ab dem 1. Oktober 2015 gewinnbezugsberechtigt. 
 
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
festzusetzen. 
 
c) § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses zu vorstehend lit. 
a) im Handelsregister wie folgt neu gefasst: 
 
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
 
    EUR 37.412.100,00 
    (in Worten: Euro siebenunddreißig Millionen vierhundertzwölftausendeinhundert). 
 
Es ist eingeteilt in 37.412.100,00 Stück auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' 
 
d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, den Beschluss dieses Tagesordnungspunktes 5 in seinen lit. a) bis c) 
unter Beachtung der Achtmonatsfrist des § 210 Abs. 2 AktG nicht jedoch vor dem 20. Mai 2016 mit der Maßgabe der 
Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 34.011.000,00 zuvor im 
Handelsregister eingetragen sein muss. 
 
 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/16, sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
Geschäftsjahres 2015/16, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 34.011.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 121.241 Aktien nicht stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 121.241 eigene Aktien 
hält, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 Anmeldung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse 
 
KPS AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 8. April 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen. 
 
 Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre 
Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 
8. April 2016, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag 
der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 8. April 2016. Erwerber von 
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge 
so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei 
ist Folgendes zu beachten: 
 
* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2016 09:19 ET (14:19 GMT)

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