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DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2016 in M,O,C München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.04.2016 in M,O,C München, Lilienthalallee 40, 80939 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-08 / 15:18 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KPS AG Unterföhring WKN A1A6V4 
ISIN DE000A1A6V48 Einladung 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
 Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr 
 
im 
M,O,C, München 
Lilienthalallee 40, 80939 München 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
der KPS AG, Unterföhring. 
 
Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden 
 Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015 sowie des gebilligten 
 Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich 
 des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015 sowie Vorlage des 
 Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2014/15. 
 
Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich 'Investor 
Relations' und dort unter 'Finanzpublikationen') zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung 
mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein 
und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe 
von EUR 19.520.551,45 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 EUR 10.166.927,70 
Vortrag auf neue Rechnung                                                                    EUR 9.353.623,75 
 
Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 
eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
waren dies 121.241 Stück. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/15 dividendenberechtigten 
Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter 
Stückaktie vorsieht. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014/15 alleine amtierenden Mitglied des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats personenbezogen, das heißt im Wege der 
Einzelentlastung, für das Geschäftsjahr 2014/15 Entlastung zu erteilen. 
 
 5. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie über entsprechende 
 Satzungsänderung. 
 
Der Vorstand der Gesellschaft ist gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2015 unter 
Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt wird. Von dieser 
Möglichkeit hat die Verwaltung am 29. Februar 2016 Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 
auf EUR 34.011.000,00 herabgesetzt, um das für die unter diesem Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende Kapitalerhöhung 
aus Gesellschaftsmitteln vorgesehene glatte Ausgabeverhältnis von 10:1 zu ermöglichen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus 
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 34.011.000,00 um EUR 3.401.100,00 auf EUR 37.412.100,00 erhöht durch 
Umwandlung eines Betrages von EUR 3.401.100,00 der anderen Gewinnrücklagen. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand 
und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. September 2015 zugrunde gelegt. Dieser ist mit 
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Rupp & Epple GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 
3.401.100,00 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Die neuen Aktien stehen den Aktionären 
im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Stückaktien sind 
ab dem 1. Oktober 2015 gewinnbezugsberechtigt. 
 
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
festzusetzen. 
 
c) § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses zu vorstehend lit. 
a) im Handelsregister wie folgt neu gefasst: 
 
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
 
    EUR 37.412.100,00 
    (in Worten: Euro siebenunddreißig Millionen vierhundertzwölftausendeinhundert). 
 
Es ist eingeteilt in 37.412.100,00 Stück auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' 
 
d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, den Beschluss dieses Tagesordnungspunktes 5 in seinen lit. a) bis c) 
unter Beachtung der Achtmonatsfrist des § 210 Abs. 2 AktG nicht jedoch vor dem 20. Mai 2016 mit der Maßgabe der 
Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Herabsetzung des Grundkapitals auf EUR 34.011.000,00 zuvor im 
Handelsregister eingetragen sein muss. 
 
 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/16, sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
Geschäftsjahres 2015/16, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 34.011.000 Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 121.241 Aktien nicht stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 121.241 eigene Aktien 
hält, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 Anmeldung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse 
 
KPS AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 8. April 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzugehen. 
 
 Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre 
Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 
8. April 2016, 24:00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen vom Anmeldeschluss bis einschließlich dem Tag 
der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 8. April 2016. Erwerber von 
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge 
so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei 
ist Folgendes zu beachten: 
 
* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2016 09:19 ET (14:19 GMT)

für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur 
  Hauptversammlung erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in 
  elektronischer Form erfolgen. Die Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender 
  Adresse: 
 
  KPS AG 
  c/o Computershare Operations Center 
  80249 München 
  Telefax: +49 89-30903-74675 
  E-Mail: KPS-HV2016@computershare.de 
* Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in 
  Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches 
  Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser 
  Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in 
  diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
  verlangen können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 
  AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
* Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte 
  enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in Textform gefasste Art erfolgen. 
* Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine 
  oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer Form zu erteilen. Soweit 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den im 
Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung') zur Verfügung 
gestellt sind. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können unter der Adresse 
 
KPS AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
* per Post bis zum 12. April 2016 (24:00 Uhr) 
* per Telefax oder per E-Mail bis zum 15. April 2016 (08:00 Uhr) 
 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Eingang bei der KPS AG entscheidend. 
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die 
Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später bekannt gemachten 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt. 
 
 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
ist schriftlich an den Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 15. März 
2016 (24.00 Uhr) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
KPS AG 
Investor Relations 
Beta-Straße 10h 
85774 Unterföhring/München 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 31. März 2016 (24.00 Uhr) bei der 
nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung 
berücksichtigt. 
 
KPS AG 
Investor Relations 
Beta-Straße 10h 
85774 Unterföhring/München 
Telefax: +49 89 35631-3300 
 
 Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, die rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage 
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
 Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung') zu finden. 
 
 Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kps-consulting.com/ (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 
'Hauptversammlung') zugänglich gemacht. 
 
Der festgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015, der gebilligte Konzernabschluss und der 
Konzernlagebericht für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015, der Bericht des Aufsichtsrats und der Corporate 
Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014/15, die Darstellung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung unter genannter Internetadresse zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die 
Unterlagen werden aber den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt. 
 
Unterföhring, im März 2016 
 
KPS AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-03-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KPS AG 
             Betastraße 10 H 
             85774 Unterföhring 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 356313310 
E-Mail:      isabel.hoyer@kps-consulting.com 
Internet:    http://www.kps-consulting.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
443465 2016-03-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 08, 2016 09:19 ET (14:19 GMT)

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