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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.04.2016 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.04.2016 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-09 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Logwin AG Grevenmacher Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Logwin AG 
am 
13. April 2016 
 
Logwin AG 
Aktiengesellschaft 
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
ZIR Potaschberg, 
5, an de Längten 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
 
Mitteilung an alle Aktionäre 
 
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine 
 
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
 
am 13. April 2016 um 10.00 Uhr 
 
im Novotel Luxembourg Kirchberg, 
6, rue de Fort Niedergruenewald, 
L-2226 Luxemburg, 
 
stattfinden wird. 
 
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2016 der Logwin AG 
 
1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 
 
2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 
 
3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (réviseur d'entreprises) für das am 31. Dezember 2015 beendete 
Geschäftsjahr 
 
4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 
sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2015 beendete 
Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2015 zu genehmigen. 
 
5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 25.019.137,94 EUR wie folgt zu 
verwenden: 
 
Ein Zwanzigstel des Jahresüberschusses - 1.250.956,90 EUR - werden der gesetzlichen Rücklage zugeführt. Der Restbetrag 
von 23.768.181,04 EUR wird als Gewinnrücklage eingestellt. 
 
6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2015 beendeten 
Geschäftsjahres 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. 
Dezember 2015 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 
 
7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische Ernennung: 
 
Bestellung von 
 
Herrn Sebastian Esser 
Herrn Dr. Michael Kemmer 
Herrn Dr. Yves Prussen 
Herrn Dr. Antonius Wagner 
 
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2017. 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian Esser, Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. Antonius Wagner 
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen 
Jahreshauptversammlung 2017 zu bestellen. 
 
8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in 
L-1855 Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. 
 
9| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 
auf insgesamt 120.000,00 EUR festzusetzen. 
 
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen 
 
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen 
Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre gefasst. 
 
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.202.165,00 EUR und ist eingeteilt in 
146.257.596 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, wovon 1.813.545 Stückaktien von der Gesellschaft im Laufe 
der Geschäftsjahre 2014 und 2015 erworben wurden. Jede Aktie, die 1.813.545 von der Gesellschaft erworbenen Aktien 
ausgenommen, gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 144.444.051. Nach Kenntnis der Gesellschaft 
ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie, die 1.813.545 von der Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen, vom 
Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können 
nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen 
börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte 
der Hauptversammlungen einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer 
Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse 
mitgeteilt werden: 
 
Logwin AG 
c/o HCE Haubrok AG 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 298 
gegenantraege@hce.de 
 
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu 
beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 22. März 2016 zuzugehen. 
 
Teilnahmebedingungen 
 
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und 
abstimmen, die am 30. März 2016 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer Stichtag') Aktionäre der 
Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der 
Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich vor der Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, englischer oder französischer Sprache 
angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. 
 
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung 
zur Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 06. April 2016 zugehen: 
 
Logwin AG 
c/o HCE Haubrok AG 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
registration@hce.de 
 
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine 
in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der Depotbank, bei welcher der Aktionär 
seine Aktien an der Logwin AG hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls 
spätestens bis zum 06. April 2016 zugehen. 
 
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren 
Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt ist. 
 
Vollmachtserteilung 
 
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den 
Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 06. April 2016 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der 
Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen. Falls 
Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene 
Vollmacht bis spätestens zum 12. April 2016 bei ihrer Depotbank hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, 
Untervollmacht zu erteilen. 
 
Stimmrechtsvertreter 
 
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können 
hierzu das auf der Rückseite der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht 
und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, 
wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 06. April 2016 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die 
Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 12. April 2016, an 
folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen: 
 
Logwin AG 
c/o HCE Haubrok AG 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
vollmacht@hce.de 
 
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine 
solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 09, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)

der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27222. 
 
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer 
Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
 
Briefwahl 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. 
Hierzu kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte finden. Zu diesem 
Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 06. April 2016 anmelden. Die 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss bis spätestens zum 12. April 2016 auf postalischem oder elektronischem Weg bei 
der 
 
Logwin AG 
c/o HCE Haubrok AG 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
briefwahl@hce.de 
 
eingegangen sein. 
 
Weitere Informationen über die Hauptversammlung 
 
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.logwin-logistics.com abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an: 
 
Logwin AG 
Investor Relations 
ZIR Potaschberg 
5, an de Längten 
L-6776 Grevenmacher 
 
Luxemburg, den 07. März 2016 
 
Logwin AG 
 
Der Verwaltungsrat 
 
Logwin AG | Investor Relations 
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten 
6776 Grevenmacher | Luxemburg 
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359 
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com 
Logwin-Aktie WKN 931705 | ISIN LU0106198319 
 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
 
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zur Hauptversammlung finden Sie unter www.logwin-logistics.com 
 
 2016-03-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Logwin AG 
             5, an de Längten 
             6776 Grevenmacher 
             Großherzogtum Luxemburg 
E-Mail:      Yvonne.Friedl@logwin-logistics.com 
Internet:    http://www.logwin-logistics.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
443795 2016-03-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 09, 2016 09:06 ET (14:06 GMT)

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