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DGAP-HV: ISARIA Wohnbau AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: ISARIA Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ISARIA Wohnbau AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ISARIA Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2016 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-15 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ISARIA Wohnbau AG München ISIN: DE000A1E8H38 
WKN: A1E8H3 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
 Donnerstag, dem 21. April 2016, um 10.00 Uhr 
 
in der Leopoldstraße 10, 80802 München, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2016 ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ISARIA Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, der Lageberichte für die ISARIA Wohnbau AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
   vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
   Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme und keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
Weitere Angaben Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 23.764.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 23.764.000. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines 
Nachweises des Anteilsbesitzes. Ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut reicht für den Nachweis aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 31. März 2016 (0.00 Uhr) zu 
beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 14. April 2016 (24.00 Uhr) unter der folgenden Adresse 
zugehen: 
 
ISARIA Wohnbau AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
oder per Telefax: +49 (0) 7142 / 78 86 67-55 
oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen 
oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien 
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können 
abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur 
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht 
zu erteilen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung 
von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden 
ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der 
Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld noch während der 
Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende Formulare finden 
sich zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.isaria.ag unter der Rubrik 'Investor Relations' -> 
'Hauptversammlung'. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
Gesellschaft sowie das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
können auf einem der folgenden Wege an die Gesellschaft übermittelt werden: 
 
ISARIA Wohnbau AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
oder per Telefax: +49 (0) 7142 / 78 86 67-55 
oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
Gesellschaft können auch am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erfolgen. Vollmachten zur Ausübung des 
Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft, sofern 
sie nicht in der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 19. April 2016 (16.00 Uhr) unter der vorstehenden 
Adresse zugehen. 
 
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten Möglichkeit der 
Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten 
nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. 
 
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
 Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
EUR 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
Zugangstermin ist also der 21. März 2016 (24.00 Uhr). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
ISARIA Wohnbau AG 
- Der Vorstand - 
Leopoldstraße 8 
80802 München 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 15, 2016 10:09 ET (14:09 GMT)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern unterbreiten. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des 
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 6. April 2016 (24.00 Uhr), bei der 
Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung 
unverzüglich im Internet unter www.isaria.ag unter der Rubrik 'Investor Relations' -> 'Hauptversammlung' zugänglich 
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen 
sind. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
ISARIA Wohnbau AG 
- Investor Relations - 
Leopoldstraße 8 
80802 München 
oder per Telefax: +49 (0) 89 / 38 99 84 770 
oder per E-Mail: hauptversammlung@isaria.ag 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
 Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.isaria.ag unter der Rubrik 'Investor Relations' -> 'Hauptversammlung' 
zur Verfügung. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind über die 
Internetseite der Gesellschaft unter www.isaria.ag unter der Rubrik 'Investor Relations' -> 'Hauptversammlung' 
zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Leopoldstraße 8, 
80802 München, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
 
München, im März 2016 
 
ISARIA Wohnbau AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-03-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ISARIA Wohnbau AG 
             Leopoldstraße 8 
             80802 München-Schwabing 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@isaria.ag 
Internet:    http://www.isaria.ag 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
445339 2016-03-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 15, 2016 10:09 ET (14:09 GMT)

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