DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2016 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-03-21 / 15:06 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. REALTECH AG Walldorf Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 ISIN DE-000 700 8906 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 10. Mai 2016, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. A. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 10. Mai 2016 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2015 zu vertagen. 3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Daniele Di Croce hat durch am 13. Januar 2016 bei der Gesellschaft eingegangenes Schreiben sein Aufsichtsratsamt mit Zustimmung des Aufsichtsrats und mit Wirkung zum Ablauf des 14. Januar 2016 gemäß Ziffer 9.5 der Satzung der Gesellschaft niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29. Januar 2016 wurde Herr Franz-Josef Appel bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die Amtszeit von Herrn Franz-Josef Appel mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung somit endet, soll Herr Franz-Josef Appel für eine weitere Amtszeit zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Um einen Gleichlauf mit der Amtszeit der übrigen amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten, soll die Wahl für eine Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Franz-Josef Appel, wohnhaft in Eberbach, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter der PKF Riedel Appel Hornig GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, für eine Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt. Der Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Appel qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Franz-Josef Appel ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Weitere Informationen zu dem Kandidaten (Kurzlebenslauf) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung'). B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Dienstag, der 19. April 2016, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 3. Mai 2016, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: REALTECH AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 D-70173 Stuttgart Telefax: 0711-127-79256 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. C. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. D. Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de
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