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DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2016 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: REALTECH AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2016 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-21 / 15:06 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
REALTECH AG Walldorf Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 
ISIN DE-000 700 8906 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 10. Mai 2016, 10.00 Uhr, im Best Western 
Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 A. Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 10. Mai 2016 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist 
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über 
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
Geschäftsjahr 2015 für das Geschäftsjahr 2015 zu vertagen. 
 
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum 
Entlastung zu erteilen. 
 
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
5. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
Herr Daniele Di Croce hat durch am 13. Januar 2016 bei der Gesellschaft eingegangenes Schreiben sein Aufsichtsratsamt 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats und mit Wirkung zum Ablauf des 14. Januar 2016 gemäß Ziffer 9.5 der Satzung der 
Gesellschaft niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29. Januar 2016 wurde Herr Franz-Josef Appel bis 
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die 
Amtszeit von Herrn Franz-Josef Appel mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung somit endet, soll Herr Franz-Josef Appel für 
eine weitere Amtszeit zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Um einen Gleichlauf mit der Amtszeit der übrigen 
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten, soll die Wahl für eine Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen 
Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Franz-Josef Appel, wohnhaft in Eberbach, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter 
der PKF Riedel Appel Hornig GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, für eine 
Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 
endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
Der Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung 
aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Herr Appel qualifiziert sich aufgrund seiner 
Ausbildung und Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
Herr Franz-Josef Appel ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. 
 
 Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und der 
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
Weitere Informationen zu dem Kandidaten (Kurzlebenslauf) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung'). 
 
 B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 
beziehen; das ist Dienstag, der 19. April 2016, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens 
am Dienstag, den 3. Mai 2016, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
REALTECH AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035/H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
D-70173 Stuttgart 
Telefax: 0711-127-79256 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Wir empfehlen 
unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
 C. Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
 D. Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft 
bestimmten Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine 
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass 
dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises 
der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende 
Adresse an: 
 
REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2016 10:07 ET (14:07 GMT)

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch 
der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird und steht 
unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. 
V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und 
Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zur Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des 
Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein 
Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder 
Eintrittskarte beigefügt. Dieses steht auch unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zum Download 
zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der 
Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen 
möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Montag, den 
9. Mai 2016, 12:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de 
 
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet haben, den Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.realtech.de/investors 
(Menüpunkt: 'Hauptversammlung') einsehbar. 
 
 E. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.385.652 EUR und ist 
eingeteilt in 5.385.652 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.385.652 beträgt. 
 
 F. Rechte der Aktionäre 
 
 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
(das sind 500.000 Aktien) erreichen ('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis Samstag, den 9. April 2016, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an 
folgende Adresse zu richten: 
 
REALTECH AG, Vorstand, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') 
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. 
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors 
(Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens 
bis Montag, den 25. April 2016, 24:00 Uhr, unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig 
adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder 
Aufsichtsratsmitgliedern gilt dies gemäß § 127 AktG sinngemäß; Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht 
begründet zu werden. 
 
 Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss 
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
 G. Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.realtech/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite. 
 
Walldorf, im März 2016 
 
REALTECH AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-03-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: REALTECH AG 
             Industriestrasse 39c 
             69190 Walldorf 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6227 837102 
Fax:         +49 6227 837292 
E-Mail:      investors@realtech.com 
Internet:    http://www.realtech.de 
ISIN:        DE0007008906 
WKN:         7008906 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
447361 2016-03-21 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 21, 2016 10:07 ET (14:07 GMT)

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