DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Leimen mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-03-31 / 15:38
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SNP Schneider-Neureither & Partner AG Heidelberg - ISIN DE0007203705 -
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 12. Mai 2016, 10:00 Uhr,
im Portland Forum am Herrenberg, großer Festsaal, Festhallenstraße 1, 69181 Leimen (Einlass ist ab 9:00 Uhr).
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs.
5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) für die SNP Schneider-Neureither & Partner AG jeweils für das Geschäftsjahr 2015
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
http://www.snp-ag.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2016/ eingesehen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand jeweils aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 10. März 2016
gemäß § 172 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Aktiengesetz nicht
erforderlich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR
2.289.541,72 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,34 je Stückaktie (ISIN DE0007203705) auf EUR 1.263.500,52
3.716.178 dividendenberechtigte Stückaktien
- Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.026.041,20
Bilanzgewinn EUR 2.289.541,72
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung
gehaltenen 21.882 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,34 dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim,
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Halbjahresberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2016, sofern eine solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, zu bestellen.
6. Wahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, und somit mit Ende der Hauptversammlung am 12. Mai
2016.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre werden von der
Hauptversammlung gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, alle drei amtierenden Mitglieder wiederzuwählen, und hierzu wie folgt
zu beschließen:
6.1 Herr Dr. Michael Drill,
Vorstandsvorsitzender der Lincoln International AG,
wohnhaft in Starnberg,
wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
6.2 Herr Gerhard A. Burkhardt,
Vorstandsvorsitzender Familienheim Rhein-Neckar eG,
wohnhaft in Schriesheim,
wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
6.3 Herr Rainer Zinow
Senior Vice President bei SAP AG,
wohnhaft in Neustadt an der Weinstraße,
wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG wird darauf hingewiesen, dass die zur Wahl vorgeschlagenen Personen die
folgenden weiteren Aufsichtsratsmandate wahrnehmen:
Dr. Michael Drill:
Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main
Aufsichtsratsvorsitzender
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Lincoln International SAS, Paris, Frankreich
Lincoln International LLP, London, England
Herr Gerhard A. Burkhardt:
casadomus AG, Ludwigsburg
Aufsichtsratsvorsitzender
Haufe-Lexware Real Estate AG, Freiburg
GdW Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin
GWE Gesellschaft für Wohnen im Eigentum AG, Mannheim
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine weiteren Mandate
Herr Rainer Zinow:
Keine weiteren Mandate
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine weiteren Mandate
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass
persönliche oder geschäftliche Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Herren Dr. Drill, Burkhardt oder Zinow zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär mit
Ausnahme des bislang jeweils bereits ausgeübten Aufsichtsratsmandats für die Gesellschaft nicht bestehen.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat
beabsichtigt, Herrn Dr. Michael Drill im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft auch erneut als
Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 20 betreffend die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll künftig nicht mehr in der Satzung festgesetzt werden, sondern gemäß § 113
Abs. 1, Satz 2, 2. Alternative AktG von der Hauptversammlung bewilligt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, die Satzung der Gesellschaft in § 6 Abs. 20 wie folgt neu zu fassen:
'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung bewilligt wird. Im Falle
einer unterjährigen Beendigung des Amtes wird die jährliche Vergütung zeitanteilig gewährt. Die von der
Hauptversammlung bewilligte Vergütung hat so lange Bestand, bis die Hauptversammlung durch Beschluss, der der einfachen
Stimmenmehrheit bedarf, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ändert.'
8. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates
Unter Tagesordnungspunkt 7 soll darüber Beschluss gefasst werden, dass die Vergütung des Aufsichtsrats nicht mehr durch die
Satzung festgesetzt wird, sondern durch die Hauptversammlung bewilligt werden soll.
Unter der Bedingung, dass die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7 mehrheitlich zustimmt und
die Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss
zur Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00. Der Vorsitzende erhält eine
feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00, sein Stellvertreter eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR
20.000,00. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied - neben dem Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen - für jede
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