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DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Leimen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2016 in Leimen mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-31 / 15:38 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SNP Schneider-Neureither & Partner AG Heidelberg - ISIN DE0007203705 - 
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 12. Mai 2016, 10:00 Uhr, 
im Portland Forum am Herrenberg, großer Festsaal, Festhallenstraße 1, 69181 Leimen (Einlass ist ab 9:00 Uhr). 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 
   5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) für die SNP Schneider-Neureither & Partner AG jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
   http://www.snp-ag.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2016/ eingesehen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand jeweils aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 10. März 2016 
   gemäß § 172 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Aktiengesetz nicht 
   erforderlich. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 
   2.289.541,72 wie folgt zu verwenden: 
 
   -            Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,34 je Stückaktie (ISIN DE0007203705) auf   EUR          1.263.500,52 
                3.716.178 dividendenberechtigte Stückaktien 
   -            Vortrag auf neue Rechnung                                                         EUR          1.026.041,20 
   Bilanzgewinn EUR                                                                               2.289.541,72 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung 
   gehaltenen 21.882 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,34 dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5.  Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
    Durchsicht des Halbjahresberichts 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Halbjahresberichts für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2016, sofern eine solche Prüfung in Auftrag gegeben wird, zu bestellen. 
6. Wahl des Aufsichtsrats 
 
   Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, und somit mit Ende der Hauptversammlung am 12. Mai 
   2016. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre werden von der 
   Hauptversammlung gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, alle drei amtierenden Mitglieder wiederzuwählen, und hierzu wie folgt 
   zu beschließen: 
6.1 Herr Dr. Michael Drill, 
    Vorstandsvorsitzender der Lincoln International AG, 
    wohnhaft in Starnberg, 
    wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
    beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
6.2 Herr Gerhard A. Burkhardt, 
    Vorstandsvorsitzender Familienheim Rhein-Neckar eG, 
    wohnhaft in Schriesheim, 
    wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
    beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
6.3 Herr Rainer Zinow 
    Senior Vice President bei SAP AG, 
    wohnhaft in Neustadt an der Weinstraße, 
    wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
    beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
    Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG wird darauf hingewiesen, dass die zur Wahl vorgeschlagenen Personen die 
    folgenden weiteren Aufsichtsratsmandate wahrnehmen: 
 
     Dr. Michael Drill: 
 
     Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main 
     Aufsichtsratsvorsitzender 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Lincoln International SAS, Paris, Frankreich 
 
     Lincoln International LLP, London, England 
 
     Herr Gerhard A. Burkhardt: 
 
     casadomus AG, Ludwigsburg 
     Aufsichtsratsvorsitzender 
 
     Haufe-Lexware Real Estate AG, Freiburg 
 
     GdW Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin 
 
     GWE Gesellschaft für Wohnen im Eigentum AG, Mannheim 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Keine weiteren Mandate 
 
     Herr Rainer Zinow: 
 
     Keine weiteren Mandate 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     Keine weiteren Mandate 
 
    Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass 
    persönliche oder geschäftliche Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Herren Dr. Drill, Burkhardt oder Zinow zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär mit 
    Ausnahme des bislang jeweils bereits ausgeübten Aufsichtsratsmandats für die Gesellschaft nicht bestehen. 
 
    Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat 
    beabsichtigt, Herrn Dr. Michael Drill im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft auch erneut als 
    Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen. 
7.   Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs. 20 betreffend die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
 
    Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll künftig nicht mehr in der Satzung festgesetzt werden, sondern gemäß § 113 
    Abs. 1, Satz 2, 2. Alternative AktG von der Hauptversammlung bewilligt werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, die Satzung der Gesellschaft in § 6 Abs. 20 wie folgt neu zu fassen: 
 
     'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung bewilligt wird. Im Falle 
     einer unterjährigen Beendigung des Amtes wird die jährliche Vergütung zeitanteilig gewährt. Die von der 
     Hauptversammlung bewilligte Vergütung hat so lange Bestand, bis die Hauptversammlung durch Beschluss, der der einfachen 
     Stimmenmehrheit bedarf, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ändert.' 
8.  Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates 
 
    Unter Tagesordnungspunkt 7 soll darüber Beschluss gefasst werden, dass die Vergütung des Aufsichtsrats nicht mehr durch die 
    Satzung festgesetzt wird, sondern durch die Hauptversammlung bewilligt werden soll. 
 
    Unter der Bedingung, dass die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 7 mehrheitlich zustimmt und 
    die Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen wird, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss 
    zur Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen: 
 
    Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00. Der Vorsitzende erhält eine 
    feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00, sein Stellvertreter eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 
    20.000,00. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied - neben dem Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen - für jede 

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March 31, 2016 09:39 ET (13:39 GMT)

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