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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-05 / 15:10 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108/WKN 509 310 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den 19. Mai 2016, um 11:00 Uhr, 
 
in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das 
   Geschäftsjahr 2015 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 14. März 2016 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen 
   zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 
   26.159.944,27 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 18.349.776,61 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 3,53 auf jede der 
      insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 7.810.167,66 auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
6.  Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der am 19. Mai 2016 stattfindenden 
   Hauptversammlung. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG ist der Aufsichtsrat 
   aus zwölf Mitgliedern zusammenzusetzen. Sechs der Aufsichtsratsmitglieder werden dabei von der Hauptversammlung nach den 
   Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt, weitere sechs Aufsichtsratsmitglieder werden nach den Bestimmungen des 
   Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern 
   zusammen. Dem Grundsatz, nach dem diese Quote vom Gesamtaufsichtsrat (und nicht jeweils getrennt von Anteilseigner- bzw. 
   Arbeitnehmerseite) zu erfüllen ist, hat bislang weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der 
   Arbeitnehmervertreter gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Bei zwölf Aufsichtsratsmitgliedern sind daher 
   insgesamt mindestens vier Frauen und vier Männer zu wählen. Die Wahl der sechs Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   findet voraussichtlich am 6. April 2016 statt. Für den Fall, dass das Ergebnis dieser Wahl auf Arbeitnehmerseite derart 
   einseitig ausfällt, dass die Annahme des nachfolgenden Wahlvorschlags zu einem Verstoß gegen die vorstehend 
   beschriebenen Mindestquoten führen würde, behält sich der Aufsichtsrat vor, seinen Wahlvorschlag anzupassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 19. Mai 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (nicht eingerechnet das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt), zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen: 
 
   a) Frau Ines Leffers, Leiterin der Steuerabteilung der Signode Industrial Group, Krefeld 
   b) Herr Christoph Groß, Wirtschaftsprüfer, Mainz 
   c) Herr Knuth Henneke, Unternehmensberater, Neustadt 
   d) Frau Dr. Ulrike Schweibert, Rechtsanwältin und Partnerin der Anwaltssozietät Schweibert Leßmann & Partner, Bad 
      Vilbel 
   e) Herr Hartmut van der Straeten, Unternehmensberater, Wehrheim 
   f) Herr Michael C. Wisser, Geschäftsführer der WISAG Service Holding Management GmbH Frankfurt am Main, Neu Isenburg 
 
   Die vorstehenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Personalausschusses, der die 
   Aufgaben des Nominierungsausschusses wahrgenommen hat. 
 
   Es ist geplant, Herrn Groß im Fall seiner Wiederwahl erneut als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
    Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen: 
 
   Die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen sind mit nachfolgenden Ausnahmen nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Christoph Groß 
 
   * Aufsichtsrat der Aveco Holding AG, Frankfurt am Main 
   * Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG, Unterschleißheim 
   * Aufsichtsrat der PNE Wind AG, Cuxhaven 
 
   Herr Knuth Henneke 
 
   * Beiratsvorsitzender der Aqua Vital Quell-und Mineralwasser GmbH 
 
   Herr Michael C. Wisser 
 
   * Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Netz Aktiv Aktiengesellschaft für dezentrale Informationssysteme, 
     Bayreuth 
   * Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der ASG Airport Service GmbH, Frankfurt 
   * Aufsichtsrat der WISAG Gebäudereinigung GmbH, Wien 
 
    Angaben zu § 9 Abs. 3 der Satzung: 
 
   Die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen üben keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen 
   Wettbewerbern der Gesellschaft oder bei wesentlichen Wettbewerbern ihrer Konzernunternehmen aus. 
 
   Soweit die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gleichzeitig als Vorstandsmitglied einer börsennotierten 
   Gesellschaft tätig sind, üben sie neben dem Aufsichtsratsmandat der Gesellschaft nicht mehr als vier weitere 
   Aufsichtsratsmandate in konzernexternen, börsennotierten Gesellschaften aus. 
 
    Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
   Abgesehen davon, dass die Herren Groß, Henneke, Wisser und van der Straeten bereits gegenwärtig dem Aufsichtsrat 
   angehören, steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in einer nach dieser 
   Ziffer offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Amadeus FiRe AG, zu deren Konzernunternehmen, zu 
   den Organen der Amadeus FiRe AG oder zu einem wesentlich an der Amadeus FiRe AG beteiligten Aktionär. Wesentlich 
   beteiligt im Sinne dieser Ziffer sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen jeweils vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
 Informationen und Unterlagen 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen liegen ab diesem 

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