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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-06 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung zur Hauptversammlung 2016 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet 
statt am Donnerstag, den 19. Mai 2016, ab 11.00 Uhr, in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts 
   für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
   Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB 
   (einschließlich des Corporate Governance Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United 
   Internet AG in Höhe von EUR 1.351.860.510,83 wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ein Teilbetrag von EUR 142.857.498,70 wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der Einberufung 
     sind 204.082.141 Aktien für das Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigt. Daraus resultiert eine Dividende von EUR 0,70 
     pro Aktie. 
   * Der Restbetrag von EUR 1.209.003.012,13 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 917.859 zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar von 
   der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl 
   der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird 
   in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Die Dividende wird am 20. Mai 2016 gezahlt. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 
   sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2016 sowie das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6.  Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
   Die Satzung der Gesellschaft soll in sprachlicher und technischer Hinsicht in einigen den Aufsichtsrat und die 
   Einberufung der Hauptversammlung betreffenden Bestimmungen an die Regelungen des Aktiengesetzes angepasst werden. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   a) § 8 Abs. 1 Satz 5 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: 
 
      'Das vorstehende Entsendungsrecht setzt voraus, dass Herr Ralph Dommermuth selbst oder durch gemäß §§ 15 ff. AktG 
      verbundene Unternehmen bei Ausübung des Entsendungsrechts Aktien hält, die mindestens 25% des stimmberechtigten 
      Grundkapitals der Gesellschaft repräsentieren und dies dem Vorstand bei der Benennung des Aufsichtsratsmitglieds 
      durch Depotauszüge oder ähnliche Unterlagen nachweist.' 
   b) § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: 
 
      'Die Aufsichtsratsmitglieder werden bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 
      vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
      nicht mitgerechnet.' 
   c) § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: 
 
      'Die Hauptversammlung ist - soweit gesetzlich keine kürzere Frist zulässig ist - mindestens dreißig Tage vor dem Tag 
      der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Versammlung sind bei der Berechnung dieser 
      Frist nicht mitzurechnen. Diese Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.' 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2016, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft, angemeldet haben 
und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich 
Investor Relations/Hauptversammlung gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die 
Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
Aktionäre die sich für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr selbst gewähltes 
Zugangspasswort. 
 
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift 
 
United Internet AG, 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax-Nr. 089 309037-4675, 
hv2016@united-internet.de 
 
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit 
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich nicht für den elektronischen 
Einladungsversand registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem 
Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail oder den diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung. 
 
Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das 
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte 
unmittelbar selbst auszudrucken, bzw. sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. 
 
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen können vom 13. Mai 2016, 00.00 Uhr (so genannter 'Technical Record Date'), bis zum Tag der 
Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
 
 Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch 
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, 
dass die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für den 
Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 205.000.000,00. Es 
ist eingeteilt in 205.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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