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DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2016 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2016 in Ettlingen mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-08 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: 760 010, ISIN DE0007600108 Einladung zur Hauptversammlung 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 28. ordentlichen 
Hauptversammlung am Montag, den 30. Mai 2016 um 14.00 Uhr in das 'Radisson 
Blu Hotel', Am Hardtwald 10, 
76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht des Vorstands und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 76.753,05 mit 
   dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 767.816,25 zu verrechnen und einen Bilanzverlust von EUR 691.063,20 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 
5. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell 
   anfallender Umsatzsteuer zu zahlen. 
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird die EY Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung: 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
also den 09. Mai 2016 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) 
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens 
am Montag, 23. Mai 2016 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen. 
 
 VALORA EFFEKTEN HANDEL AG 
 c/o Bankhaus Gebr. Martin AG 
 Hauptversammlungen 
 Schlossplatz 7, 73033 Göppingen 
 Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 1.732.500 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
Hauptversammlung 1.732.500 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
 -> Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können: 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. 
durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder 
Dritte, auszuüben. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bedingungen erforderlich. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach 
§ 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung 
(E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden. 
 
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, 
Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen. 
 
-> Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die 
Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter 
http://valora.de/hv zum Download bereit. 
 
Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis 
spätestens 30. Mai 2016, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden: 
 
Herrn Roland Antoni, Lindenweg 12, 76275 Ettlingen 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. 
 
 Gegenanträge 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich 
an die folgende Anschrift zu richten: 
 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG 
Herrn Helffenstein, Postfach 912, 76263 Ettlingen 
Fax: 07243-90004, E-Mail: info@valora.de 
 
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle 
Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich 
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. 
 
 Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital 
von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend 
ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 
Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein 
Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des 
Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. 
 
Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem 
Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung 
nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG). 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 29. April 2016, 24:00 Uhr, 
unter der vorstehenden Adresse zugehen. 
 
 Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller 
Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
 Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die 
Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der 
Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
Ettlingen, im April 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG 
             Am Hardtwald 7 
             76275 Ettlingen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7243 90001 
Fax:         +49 7243 90004 
E-Mail:      info@valora.de 
Internet:    http://valora.de 
ISIN:        DE0007600108 
WKN:         760010 

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April 08, 2016 09:11 ET (13:11 GMT)

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