DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-08 / 15:13 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2016 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 18. Mai 2016, um 10:00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von insgesamt EUR 7.723.380,34 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 6. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, mithin am Tag der Hauptversammlung am 18. Mai 2016. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. a) Hubert Keusch, Geschäftsführer der ContiLink Services Limited, wohnhaft in Arbon, Schweiz. b) Eliza Suk Ching Yuen, Direktorin bei der HLM CPA Limited, wohnhaft in Hongkong, China. c) Kangning Zou, Präsident der AVIC International Beijing C. Limited, wohnhaft in Peking, China. d) Xiaofeng Liu, Chief Executive Officer der Hong Kong Jinyuan International Development Ltd., wohnhaft in Peking, Volksrepublik China. e) Yiqiong Zhang, Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China. f) Da Hua, Executive Vice President der AVIC International Beijing Co. Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China. Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die AVIC International Beijing Company Limited ist ein an der Gesellschaft wesentlich beteiligter Aktionär im Sinne der Textziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. - Mitgliedschaft von Hubert Keusch in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. - Mitgliedschaft von Eliza Suk Ching Yuen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. - Mitgliedschaft von 'Frank' Kangning Zou in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. - Mitgliedschaft von Xiaofeng Liu in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Mitglied im Board of Directors de Jinyuan Cement Co., Ltd. * Independent Director im Board of Directors der Sinoma Energy Conservation Ltd. * Sinoma Energy Conservation Ltd. gehört zu dem gleichen Konzern wie die Sinoma International Engineering Co., Ltd., einem direkten Wettbewerber der Gesellschaft. Die Geschäftstätigkeit der Sinoma Energy Conservation Ltd. umfasst im Wesentlichen die industrielle Energieerzeugung aus Abwärme; diese Geschäftsaktivitäten stehen nicht in einem wesentlichen Wettbewerb zu der Geschäftsaktivität der Gesellschaft. - Mitgliedschaft von Yiqiong Zhang in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. - Mitgliedschaft von Da Hua in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. Herr Keusch hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu stehen. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Anschrift: KHD Humboldt Wedag International AG c/o UniCredit Bank AG CBS51GM 80311 München Telefax:+49 89 5400-2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Mittwoch, 11. Mai 2016, 24:00 Uhr. Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Mittwoch, 27. April 2016, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Mittwoch, 11. Mai 2016, 24:00 Uhr. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Bedeutung des Nachweisstichtags Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)