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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2016 in Köln mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-08 / 15:13 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2016 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 18. Mai 2016, um 10:00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, 
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des 
   Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
   nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von insgesamt 
   EUR 7.723.380,34 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
6.  Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
   Der Aufsichtsrat besteht zurzeit gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Absatz 1 und 
   101 Absatz 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. 
 
   Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, mithin am 
   Tag der Hauptversammlung am 18. Mai 2016. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
    a) Hubert Keusch, Geschäftsführer der ContiLink Services Limited, wohnhaft in Arbon, Schweiz. 
    b) Eliza Suk Ching Yuen, Direktorin bei der HLM CPA Limited, wohnhaft in Hongkong, China. 
    c) Kangning Zou, Präsident der AVIC International Beijing C. Limited, wohnhaft in Peking, China. 
    d) Xiaofeng Liu, Chief Executive Officer der Hong Kong Jinyuan International Development Ltd., wohnhaft in Peking, 
       Volksrepublik China. 
    e) Yiqiong Zhang, Chief Financial Officer der AVIC International Beijing Company Limited, wohnhaft in Peking, 
       Volksrepublik China. 
    f) Da Hua, Executive Vice President der AVIC International Beijing Co. Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China. 
 
    Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2019 beschließt. 
 
    Die AVIC International Beijing Company Limited ist ein an der Gesellschaft wesentlich beteiligter Aktionär im Sinne der 
    Textziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
    - Mitgliedschaft von Hubert Keusch in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. 
    - Mitgliedschaft von Eliza Suk Ching Yuen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. 
    - Mitgliedschaft von 'Frank' Kangning Zou in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. 
    - Mitgliedschaft von Xiaofeng Liu in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * Mitglied im Board of Directors de Jinyuan Cement Co., Ltd. 
      * Independent Director im Board of Directors der Sinoma Energy Conservation Ltd. 
 
        * Sinoma Energy Conservation Ltd. gehört zu dem gleichen Konzern wie die Sinoma International Engineering Co., Ltd., 
          einem direkten Wettbewerber der Gesellschaft. Die Geschäftstätigkeit der Sinoma Energy Conservation Ltd. umfasst im 
          Wesentlichen die industrielle Energieerzeugung aus Abwärme; diese Geschäftsaktivitäten stehen nicht in einem 
          wesentlichen Wettbewerb zu der Geschäftsaktivität der Gesellschaft. 
    - Mitgliedschaft von Yiqiong Zhang in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. 
    - Mitgliedschaft von Da Hua in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine. 
 
    Herr Keusch hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu stehen. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
KHD Humboldt Wedag International AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51GM 
80311 München 
Telefax:+49 89 5400-2519 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Mittwoch, 11. Mai 2016, 24:00 Uhr. 
 
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Mittwoch, 27. April 2016, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), 
beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis 
Mittwoch, 11. Mai 2016, 24:00 Uhr. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis 
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten 
sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben 
haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die 
Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist 
kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. 
 
 Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter 
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)

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