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DGAP-CMS: Balda AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Balda AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG 
Balda AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
 
2016-04-08 / 15:29 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch DGAP - ein 
Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bekanntmachung gemäß § 30e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über Änderungen der mit zugelassenen Wertpapieren verbundenen Rechte 
 
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Januar 2016 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 
EUR 58.890.636,00 um EUR 53.001.567,00 auf EUR 5.889.063,00 nach den Vorschriften über die ordentliche 
Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Rückzahlung eines 
Teils des Grundkapitals an die Aktionäre in der Art, dass der die Aktien der Gesellschaft im Verhältnis von 10:1 
zusammengelegt werden. 
 
Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 8. April 2016 im Handelsregister der Gesellschaft sind die 
Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Gleichzeitig ist die ebenfalls von der 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Januar 2016 beschlossene Umfirmierung der Balda Aktiengesellschaft in Clere AG 
im Handelsregister eingetragen worden und damit wirksam geworden, sodass die Gesellschaft nunmehr unter dem Namen Clere 
AG firmiert. 
 
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Die 
Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 wird voraussichtlich mit Wirkung zum Ablauf des 21. April 2016 erfolgen. 
Der endgültige Termin für die Umstellung (Umstellungsstichtag) wird rechtzeitig zusammen mit weiteren Hinweisen für die 
Abwicklung der Umstellung in den Wertpapier-Mitteilungen veröffentlicht. Entsprechend dem voraussichtlichen 
Umstellungsstichtag werden die Depotbanken die Depotbestände der Aktionäre nach dem Stand vom 21. April 2016, abends, 
umbuchen. Bis zum 21. April 2016 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des Umstellungsstichtags. Die 
Aktionäre erhalten dabei für zehn Aktien der Gesellschaft (WKN 521510 / ISIN DE0005215107) eine neue Aktie (WKN A2AA40 / 
ISIN DE000A2AA402). 
 
Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde unter der WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402 
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. 
 
Soweit ein Aktionär eine Anzahl von Aktien hält, die nicht durch zehn teilbar ist und deshalb durch die Zusammenlegung 
sog. Aktienspitzen entstehen, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich dieser 
Aktienspitzen bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der WKN A2AA5J / ISIN DE000A2AA5J1 
geführt. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer 
jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens bis zum 6. Mai 2016, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, 
insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktien zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen 
entsprechenden Auftrag zu erteilen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre 
Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen 
Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet. 
 
Die Auszahlung des an die Aktionäre zurückzuzahlenden frei gewordenen Grundkapitals darf aus rechtlichen Gründen, 
insbesondere zum Gläubigerschutz, erst erfolgen, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalherabsetzung 
im Handelsregister sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft 
gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist. Einzelheiten der Rückzahlung werden rechtzeitig im 
Bundesanzeiger bekanntgemacht. 
 
Bad Oeynhausen, im April 2016 
Der Vorstand 
 
2016-04-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Balda AG 
             Bergkirchener Str. 228 
             32549 Bad Oeynhausen 
             Deutschland 
Internet:    www.balda-group.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
452725 2016-04-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 08, 2016 09:29 ET (13:29 GMT)

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© 2016 Dow Jones News
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