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DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-12 / 15:12 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
TOM TAILOR Holding AG Hamburg ISIN DE000A0STST2 / WKN A0STST Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Dienstag, den 24. Mai 2016, um 11:00 Uhr (MESZ), 
 
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding AG für 
   das Geschäftsjahr 2015 sowie des Lageberichts für die TOM TAILOR Holding AG einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, des Konzernlageberichts für den TOM TAILOR 
   Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 des 
   Handelsgesetzbuchs, und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 16. März 2016 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur 
   Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungs- und Finanzausschusses vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer 
   und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   wählen. 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1. Informationen und Unterlagen 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' die Unterlagen gemäß § 
   124a AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen. 
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig 
   angemeldet sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor 
   der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 17. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse 
 
   TOM TAILOR Holding AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690633 
 
   per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de 
 
   oder elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' unter der Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com 
   unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zugehen. 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
   Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der 
   Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der 
   Hauptversammlung maßgeblich. 
 
   Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 17. Mai 2016 bis zum Schluss der 
   Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 17. 
   Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. Technical Record Date). Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung 
   über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 17. Mai 2016 bei der Gesellschaft eingehen, 
   können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich 
   insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis 
   zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
   gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen 
   dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
   sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG. 
3. Eintrittskarten und Anmeldeformular 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegt. 
 
   Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die spätestens am 10. Mai 2016, 0:00 
   Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung 
   übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem 
   Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch 
   kostenlos zugesandt. 
4. Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
   Bevollmächtigte, wie z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß 
   vorstehender Ziffer 2. erforderlich. 
 
   Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB). 
 
   Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Absatz 
   8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die 
   Vollmacht von ihr gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die Aktionäre sollten sich daher 
   rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht 
   abstimmen. 
 
   Sonstige Bevollmächtigte 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen nach §§ 135 Absatz 8 und 10, 125 
   Absatz 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform (§ 126b 
   BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den 
   Widerruf der Vollmacht. 
 
   Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese aus organisatorischen Gründen bis Montag, 
   den 23. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), bei nachfolgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
 
   TOM TAILOR Holding AG 

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April 12, 2016 09:12 ET (13:12 GMT)

c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690633 
 
   per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de 
 
   Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird den Aktionären, die spätestens am 10. Mai 2016, 0:00 Uhr 
   (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. 
   Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos 
   zugesandt. 
 
   Alternativ kann die Erteilung einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach §§ 135 Absatz 8 und 10, 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Person 
   oder Institution) elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' unter der Internetadresse 
   http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' erfolgen. 
 
   Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Anschrift, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Vollmachtsformular 
   steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
   Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmachts- und Weisungserteilung in 
   der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall 
   ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß vorstehender Ziffer 2. erforderlich. 
 
   Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird 
   den Aktionären, die spätestens am 10. Mai 2016, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, 
   zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur 
   Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
   Die Anmeldung mit einer gleichzeitigen Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur bis 
   Dienstag, den 17. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im vorangehenden Abschnitt 'Sonstige Bevollmächtigte' 
   genannten Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' unter 
   der Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' 
   möglich. 
 
   Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach fristgerechter Anmeldung 
   oder die Änderung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll der Gesellschaft aus 
   organisatorischen Gründen bis Montag, den 23. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an die oben 
   genannte Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' unter 
   http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zugehen. Darüber hinaus 
   bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
   Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der 
   Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern. 
 
   Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für 
   die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im 
   Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen 
   werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes 
   gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist 
   nicht möglich. 
5. Ergänzungsanträge, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht, weitergehende Erläuterungen 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Absatz 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 1.301.357 Aktien) oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 23. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ) unter 
   folgender Anschrift zugehen: 
 
   Vorstand der 
   TOM TAILOR Holding AG 
   Garstedter Weg 14 
   22453 Hamburg 
   Deutschland 
 
   Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG in der bis zum 30. 
   Dezember 2015 geltenden Gesetzesfassung i.V.m. § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben 
   gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 AktG in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Gesetzesfassung i.V.m. § 142 Absatz 2 
   Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 24. 
   Februar 2016, 0:00 Uhr (MEZ), Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Absatz 1 und 127 AktG) 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Absatz 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
   Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für 
   die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit Gegenstand der Tagesordnung) und Abschlussprüfern (§ 127 AktG). 
 
   Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich an 
   folgende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   TOM TAILOR Holding AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690633 
 
   per E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
   Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 9. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter diesen 
   Kontaktdaten zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 
   Absatz 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich 
   machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt 
   worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich 
   gestellt werden. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
   mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Absatz 3 AktG 

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April 12, 2016 09:12 ET (13:12 GMT)

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