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DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2016 in Stadthalle Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2016 in Stadthalle Bremerhaven mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-12 / 15:13 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 17. Juni 2016, 11.00 Uhr, in der Stadthalle Bremerhaven, 
Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung: 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
   Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2015 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung und in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   13.349.401,21 
 
   a) einen Betrag von EUR 9.256.364,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,36 je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 4.093.037,21 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 6.448 Stück eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
   die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,36 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Versammlung, also auf den Beginn des 27. Mai 2016, 00:00 Uhr, zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse 
spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2016, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
 FRoSTA AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49-69-12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in der 
Regel der Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. 
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Personen bedarf nicht der Textform; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes Formular steht im Internet 
unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse 
angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
Anträgen entgegen. 
 
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und 
unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum Ablauf des 15. Juni 
2016 unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu senden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax 
oder per E-Mail im Vorfeld der Hauptversammlung stehen die unten genannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur 
Verfügung. 
 
 Veröffentlichungen im Internet 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
Informationen (inkl. Anfahrtsskizze) stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende 
Adresse: 
 
FRoSTA AG 
Frau Birgit Renken 
Am Lunedeich 116 
27572 Bremerhaven 
Telefon: +49-471-9736-403 
Telefax: +49-471-75163 
E-Mail: renken@frosta.de 
 
Bremerhaven, im April 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft 
             Am Lunedeich 116 
             27572 Bremerhaven 
             Deutschland 
Telefon:     +49 471 9736403 
Fax:         +49 471 75163 
E-Mail:      info@frosta.de 
Internet:    http://www.frosta-ag.com 
ISIN:        DE0006069008 
WKN:         606900 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
453625 2016-04-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

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