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DGAP-HV: Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2016 in Leppersdorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Sachsenmilch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2016 in Leppersdorf mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-13 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sachsenmilch Aktiengesellschaft Leppersdorf Wertpapierkennnummer: A0DRXC und A0DRXD 
ISIN: DE 000A0DRXC4 und DE 000A0DRXD2 EINLADUNG 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
 05. Juli 2016 um 9.00 Uhr 
 in den Geschäftsräumen der 
 Sachsenmilch Aktiengesellschaft 
 An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
eingeladen. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Gesellschaft, des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2015 und des im Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   HGB 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt hat und damit eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 530.931,21 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Aktie (jeweils 10.000 
   Inhaber- und Namens-Aktien), das sind ca. 4,3% des Grundkapitals i.H.v. EUR 51.129,19                     EUR 2.200,00 
   ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
   Einstellung in Gewinnrücklagen                                                                            EUR 528.731,21 
   ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
   Gewinnvortrag                                                                                             EUR 0,00 
   ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
   Bilanzgewinn                                                                                              EUR 530.931,21 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, zum Abschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
6. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Theobald Müller und Wilfried Neuß endet mit Beendigung der heutigen 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat ist gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG aus drei Mitgliedern 
   zusammenzusetzen. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für eine satzungsgemäße Amtsperiode zu weiteren Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates zu wählen: 
 
   Herrn Theobald Müller 
   Gesellschafter der Unternehmensgruppe Theo Müller, Erlenbach, Schweiz 
 
   Herrn Wilfried Neuß 
   selbständiger Berater, Jettingen-Scheppach 
 
   Herr Theobald Müller ist Aufsichtsratsvorsitzender im Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KGaA, 
   Fischach sowie Mitglied im Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg. 
 
   Herr Wilfried Neuß ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
7.  Beschlussfassung über Satzungsneufassung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 06. Juli 2010 aufgrund 
   Änderungen bzw. Streichungen in den §§ 2.1., 2.2., 2.4., 4.2., 6., 7.4., 8.3., 9.2., 10.1., 11.2., 11.3., 11.4., 11.5., 
   11.6., 11.7., 13., 14., 15.2., 17.2., 17.3., 19.1., 19.3., 19.4. 21. und 21.1. wie folgt neuzufassen: 
 
   'Satzung 
   I. Allgemeine Bestimmungen 
   § 1                                               Firma und Sitz 
   1.1                                               Die Gesellschaft führt die Firma 
   SACHSENMILCH AKTIENGESELLSCHAFT. 
   1.2                                               Der Sitz der Gesellschaft ist Wachau, Ortsteil Leppersdorf. 
   § 2                                               Gegenstand des Unternehmens 
   2.1                                               Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare 
                                                     Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung ihres Vermögens. 
   2.2                                               Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, 
                                                     die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen. 
   2.3                                               Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland 
                                                     errichten sowie sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher 
                                                     Art beteiligen. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen gründen, 
                                                     erwerben oder sie veräußern, sie unter einheitlicher Leitung 
                                                     zusammenfassen und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich 
                                                     auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, 
                                                     ihren Betrieb ganz oder teilweise auszugliedern. 
   II. Grundkapital und Aktien 
   § 3                                               Höhe und Einteilung des Grundkapitals 
   3.1                                               Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 51.129,19 (in Worten: 
                                                     EURO einundfünfzigtausendeinhundertneunundzwanzig 19/100). Es ist 
                                                     eingeteilt in 20.000 nennbetragslose Stückaktien, die wiederum 
                                                     aufgeteilt sind in 10.000 vinkulierte Namensstammaktien und in 10.000 
                                                     Inhaberstammaktien. 
   3.2                                               Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile wird gemäß § 
                                                     10 Abs. 5 AktG ausgeschlossen. 
   § 4                                               Übertragbarkeit der Aktien 
   Die Übertragung oder Verpfändung der vinkulierten 
   Namensstammaktien ist nur mit Zustimmung der 
   Gesellschaft gestattet; über die Erteilung der 
   Zustimmung beschließt der Vorstand. 
   § 5                                               Einziehung von Aktien 
   Die Einziehung von Aktien gemäß §§ 237 ff. 
   Aktiengesetz (AktG) ist zulässig. 
   III. Verfassung der Gesellschaft 
   § 6                                               Organe der Gesellschaft 
   Die Organe der Gesellschaft sind 
   6.1                                               der Vorstand 
   6.2                                               der Aufsichtsrat 
   6.3                                               die Hauptversammlung 
   § 7                                               Zusammensetzung und Bestellung des Vorstandes 
   7.1                                               Die Abberufung und Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt 
                                                     durch den Aufsichtsrat gemäß § 84 AktG, insbesondere bestimmt der 
                                                     Aufsichtsrat auch die Zahl der Vorstandsmitglieder. Sind mehrere 
                                                     Vorstandsmitglieder bestellt, kann der Aufsichtsrat ein 
                                                     Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. 
   7.2                                               Zur Wahrnehmung von Vertretungsrechten in Tochter- und 
                                                     Beteiligungsunternehmen kann der Aufsichtsrat den Mitgliedern des 
                                                     Vorstandes Befreiung von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens 
                                                     erteilen. 
   7.3                                               Für die Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit. Bei 

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