DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-13 / 15:10 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN: DE0005897300/WKN: 589730 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG am Dienstag, den 24. Mai 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Augustanahaus (Augustanasaal, 1. OG), Im Annahof 4, 86150 Augsburg. I. TAGESORDNUNG Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Das Eigenkapital der Greiffenberger AG erreicht gemäß dem aufgestellten, durch den Abschlussprüfer jedoch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Einberufung noch nicht abschließend geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 weniger als die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.627.648,00. Per 31. Dezember 2015 beläuft sich das Eigenkapital der Greiffenberger AG auf EUR 4.956.414,23. Der Verlust beruht im Wesentlichen auf einer weitreichenden bilanziellen Abwertung der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligung an der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH und der Abwertung der Forderungen der Gesellschaft gegenüber der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH sowie auf den Verpflichtungen zur Verlustübernahme gemäß den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen. In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in § 92 Abs. 1 AktG beschränken sich der Tagesordnungspunkt und die Tagesordnung insgesamt auf die Erklärung der Verlustanzeige des Vorstands gegenüber der Hauptversammlung. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. Nachstehend folgen dennoch - vorsichtshalber zur Wahrung der gesetzlichen Vorgaben an die Einberufung der Hauptversammlung - die umfangreichen Angaben zu Teilnahme- und Stimmrechtsmodalitäten: II. TEILNAHME AN DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2, 3 und 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen: Greiffenberger AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder E-Mail: anmeldung@better-orange.de Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des Aktionärs durch dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr, MESZ) des Dienstag, den 03. Mai 2016 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Dienstag, den 17. Mai 2016 zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Die Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. III. STIMMRECHTSVERTRETUNG Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der außerordentlichen Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären, einem geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie einen Widerruf der Bevollmächtigung bieten wir an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Ablauf des 23. Mai 2016 per E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft übermitteln. Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung kann der Nachweis einer erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte in der außerordentlichen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung kann bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ebenfalls eine Eintrittskarte zur außerordentlichen Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in Textform zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Insoweit ist Voraussetzung, dass auf der außerordentlichen Hauptversammlung Beschlussfassungen erfolgen sollen und entsprechende Beschlussanträge bekannt gemacht werden. Gemäß der unter Abschnitt I dargestellten Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung ist eine Beschlussfassung auf der außerordentlichen Hauptversammlung von der Verwaltung nicht vorgesehen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen, und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen, sofern sie nicht während der außerordentlichen Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2016 unter der folgenden Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: Greiffenberger AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland, Fax: +49 (0) 89 / 889 690 655, E-Mail: greiffenberger@better-orange.de. IV. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Von den insgesamt ausgegebenen 5.323.300 Stückaktien der Gesellschaft, die alle derselben Aktiengattung angehören, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 5.323.300 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung insgesamt 5.323.300 Stimmen.
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April 13, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)