Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
118 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Augsburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-13 / 15:10 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN: DE0005897300/WKN: 589730 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
außerordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG 
 
am Dienstag, den 24. Mai 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Augustanahaus (Augustanasaal, 1. OG), Im Annahof 
4, 86150 Augsburg. 
 
I. TAGESORDNUNG 
 
 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG 
 
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals 
der Gesellschaft eingetreten ist. 
 
Das Eigenkapital der Greiffenberger AG erreicht gemäß dem aufgestellten, durch den Abschlussprüfer jedoch zum Zeitpunkt 
der Beschlussfassung über diese Einberufung noch nicht abschließend geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 
weniger als die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.627.648,00. Per 31. Dezember 2015 beläuft 
sich das Eigenkapital der Greiffenberger AG auf EUR 4.956.414,23. Der Verlust beruht im Wesentlichen auf einer 
weitreichenden bilanziellen Abwertung der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligung an der ABM Greiffenberger 
Antriebstechnik GmbH und der Abwertung der Forderungen der Gesellschaft gegenüber der ABM Greiffenberger Antriebstechnik 
GmbH sowie auf den Verpflichtungen zur Verlustübernahme gemäß den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen. 
 
In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in § 92 Abs. 1 AktG beschränken sich der Tagesordnungspunkt und die 
Tagesordnung insgesamt auf die Erklärung der Verlustanzeige des Vorstands gegenüber der Hauptversammlung. Eine 
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. 
 
Nachstehend folgen dennoch - vorsichtshalber zur Wahrung der gesetzlichen Vorgaben an die Einberufung der 
Hauptversammlung - die umfangreichen Angaben zu Teilnahme- und Stimmrechtsmodalitäten: 
 
 II. TEILNAHME AN DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß 
§ 123 Abs. 2, 3 und 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen: 
 
Greiffenberger AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48, 81241 München 
Fax: +49 (0) 89/889 690 633 oder 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht eine in Textform erstellte besondere Bescheinigung über den Anteilsbesitz des 
Aktionärs durch dessen depotführendes Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn (00:00 
Uhr, MESZ) des Dienstag, den 03. Mai 2016 beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft unter der oben genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des Dienstag, den 17. Mai 2016 
zugehen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung bei 
ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis 
des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für eine Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Die 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
 III. STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der außerordentlichen Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder Eintrittskarte beigefügt. Möglich ist 
es aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Bei Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, 
einer Vereinigung von Aktionären, einem geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder mit diesen gemäß den aktienrechtlichen 
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, sind gemäß § 135 AktG Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Für die Übermittlung des Nachweises über die 
Bestellung eines Bevollmächtigten sowie einen Widerruf der Bevollmächtigung bieten wir an, dass die Aktionäre den 
Nachweis bis zum Ablauf des 23. Mai 2016 per E-Mail unter greiffenberger@better-orange.de an die Gesellschaft 
übermitteln. Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung kann der Nachweis einer erteilten Vollmacht oder ggf. ihres 
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur außerordentlichen Hauptversammlung 
erfolgen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte in der außerordentlichen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
Bevollmächtigung kann bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ebenfalls eine 
Eintrittskarte zur außerordentlichen Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, 
sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei dem depotführenden Institut eingehen. 
 
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in Textform zu jedem 
relevanten Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
Insoweit ist Voraussetzung, dass auf der außerordentlichen Hauptversammlung Beschlussfassungen erfolgen sollen und 
entsprechende Beschlussanträge bekannt gemacht werden. Gemäß der unter Abschnitt I dargestellten Tagesordnung der 
außerordentlichen Hauptversammlung ist eine Beschlussfassung auf der außerordentlichen Hauptversammlung von der 
Verwaltung nicht vorgesehen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter 
für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgebunden abzustimmen, und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten 
die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen, sofern sie nicht während der 
außerordentlichen Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2016 unter der folgenden 
Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: Greiffenberger AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 
81241 München, Deutschland, Fax: +49 (0) 89 / 889 690 655, E-Mail: greiffenberger@better-orange.de. 
 
 IV. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 5.323.300 Stückaktien der Gesellschaft, die alle derselben Aktiengattung angehören, sind 
zum Zeitpunkt der Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. 
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 
5.323.300 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung insgesamt 
5.323.300 Stimmen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

V. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG 
 
1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital 
   von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des 
   Zugangs und der Tag der außerordentlichen Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist also Samstag, der 23. April 2016 (24:00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden 
   nicht berücksichtigt. 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der außerordentlichen 
   Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung über den Antrag halten (§ 142 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   Greiffenberger AG 
   - Der Vorstand - 
   Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
   die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem den Aktionären nach § 125 Abs. 1 
   Satz 3 AktG mitgeteilt und auf der Internetseite http://www.greiffenberger.de/ausserordentliche-HV/ bekannt gemacht. 
2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG) vor der 
   außerordentlichen Hauptversammlung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge 
   von Aktionären müssen nicht begründet werden. Ferner ist der Gesellschaft die Aktionärseigenschaft z.B. durch eine 
   entsprechende Bescheinigung des depotführenden Instituts nachzuweisen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Greiffenberger AG 
   - Investor Relations - 
   Eberlestraße 28, 86157 Augsburg 
   Fax: +49 (0) 821/5212 275 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der außerordentlichen 
   Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der außerordentlichen Hauptversammlung nicht mitzählen, unter 
   der vorstehenden Adresse eingehen und der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
   somit Montag, der 9. Mai 2016 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag und seine Begründung brauchen weiter nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung eines 
   Gegenantrags braucht nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
   als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Wahlvorschläge werden zudem nur dann zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen natürlichen Person enthalten. Sofern eine juristische Person zur Wahl als Abschlussprüfer 
   vorgeschlagen wird, sind die Firma und der Sitz anzugeben. Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es 
   weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs sowie - bei Gegenanträgen - der Begründung unverzüglich im Internet unter 
   http://www.greiffenberger.de/ausserordentliche-HV/ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der außerordentlichen Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge jeweils ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
   übermittelt worden sind, in der außerordentlichen Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich 
   gestellt werden. 
3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft zu geben über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den 
   Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
   Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. 
4. Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten Aktionärsrechten nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
   Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft: http://www.greiffenberger.de/ausserordentliche-HV/. 
 
 VI. HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
Diese Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
außerordentlichen Hauptversammlung sind ab der Einberufung über die Internetseite 
http://www.greiffenberger.de/ausserordentliche-HV/ abrufbar. 
 
 VII. WEITERE HINWEISE 
 
Zusätzlich zur außerordentlichen Hauptversammlung wird voraussichtlich am 29. Juni 2016 die ordentliche Hauptversammlung 
der Greiffenberger AG in Marktredwitz stattfinden. Die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung erfolgt gesondert 
voraussichtlich im Mai dieses Jahres. 
 
Marktredwitz, im April 2016 
 
Greiffenberger Aktiengesellschaft 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Greiffenberger Aktiengesellschaft 
             Eberlestraße 28 
             86157 Augsburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 821 5212261 
E-Mail:      ir@greiffenberger.de 
Internet:    http://www.greiffenberger.de 
ISIN:        DE0005897300 
WKN:         589730 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, München, Freiverkehr in Berlin, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
454047 2016-04-13 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 13, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.