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DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-14 / 15:15 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MAN SE München 
  International Securities Identification Numbers (ISIN): 
  Stammaktien                                             DE0005937007 
  Vorzugsaktien ohne Stimmrecht                           DE0005937031 
Einladung zur 136. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft am 
Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr in München. 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus AG, 
Dachauer Straße 570, 80995 München, stattfindenden 136. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 Tagesordnung 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 136. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 15. Juni 2016: 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 
   sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des Berichts nach § 289 
   Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.man.eu/hauptversammlung 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 4. März 2016 gebilligt hat. 
2. Entlastung des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
3. Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4.  Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Beendigung der am 15. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der MAN SE. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
   2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der MAN SE vom 18. Februar 
   2009, § 7 Abs. (1) der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und acht 
   Arbeitnehmervertretern. Die acht Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der 
   Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen. 
 
   Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz muss sich der Aufsichtsrat bei einer börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat 
   aus derselben Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens 30 Prozent Frauen und 
   mindestens 30 Prozent Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist der Aufsichtsrat sowohl auf 
   Anteilseignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2 
   SE-Ausführungsgesetz. 
 
   Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, als Anteilseignervertreter 
   folgende Personen für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen 
   Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen: 
 
   1. Michael Behrendt 
      Hamburg 
      geb. 19. Juni 1951 in Hamburg 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (stellv. Vors.) 
      Barmenia Krankenversicherung a. G. (stellv. Vors.) 
      Barmenia Lebensversicherung a. G. (stellv. Vors.) 
      Esso Deutschland GmbH 
      ExxonMobil C. E. Holding GmbH 
      Hapag-Lloyd AG (Vors.) 
      MAN Diesel & Turbo SE 
      MAN Truck & Bus AG 
      Renk Aktiengesellschaft 
   2. Matthias Gründler 
      Albershausen 
      geb. 16. September 1965 in Stuttgart 
      Mitglied der Geschäftsführung der Volkswagen Truck & Bus GmbH 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      MAN Truck & Bus AG* 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien* 
      Scania AB, Schweden* 
   3. Mag. Julia Kuhn-Piëch 
      Salzburg/Österreich 
      geb. 8. April 1981 in Wien/Österreich 
      Immobilienmanagerin 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      AUDI AG 
      MAN Truck & Bus AG 
   4. Angelika Pohlenz 
      Wiesbaden 
      geb. 14. November 1948 in Oedt 
      ehem. Generalsekretär der Internationalen Handelskammer (ICC), Berlin 
   5. Dr. Dr. Christian Porsche 
      Salzburg/Österreich 
      geb. 21. März 1974 in München 
      Facharzt für Neurologie 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      MAN Truck & Bus AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      Scania AB, Schweden 
   6. Mag. Mark Philipp Porsche 
      Salzburg/Österreich 
      geb. 17. September 1977 in Salzburg/Österreich 
      Geschäftsführer der F.A. Porsche Beteiligungen GmbH 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      MAN Truck & Bus AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Österreich 
      FAP Beteiligungen AG, Österreich 
      SEAT S.A., Spanien 
   7. Andreas Renschler 
      Stuttgart 
      geb. 29. März 1958 in Stuttgart 
      Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      Deutsche Messe AG 
      MAN Truck & Bus AG (Vors.)* 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien* 
      Scania AB, Schweden (Vors.)* 
      Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China 
   8. Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz 
      Krefeld 
      geb. 24. Juli 1941 in Bromberg/Polen 
      ehem. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      RWE AG (bis 20. April 2016) 
      MAN Truck & Bus AG 
 
    * (Konzernmandat) 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu 
   lassen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 
   zu wählen. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist 
eingeteilt in 147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind 140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650 
Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber 
ein Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien stimmberechtigt. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 8. Juni 2016 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

DJ DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den Beginn des 25. 
Mai 2016 (0.00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der 
Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die 
ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises 
des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit sie 
Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher oder 
englischer Sprache zu erfolgen und müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Erbeten wird der Zugang unter der 
nachstehenden Adresse: 
 
MAN SE 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben genannten 
Adresse werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst 
frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen von dem jeweiligen depotführenden Institut an 
die Gesellschaft versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei 
ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen. 
 
 Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils 
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 
und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person 
oder Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils 
zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. 
 
Zur Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung werden Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
gebeten, entweder, sofern dies das depotführende Institut anbietet, eine Eintrittskarte direkt auf den Namen des 
Vertreters ausstellen zu lassen oder für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
Vollmachtsformular zu verwenden. Das Vollmachtsformular sieht auch eine Unterbevollmächtigung vor. Es befindet sich auf 
der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern nach Eingang des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt wird. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Eintrittskarte oder die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist oder der Aktionär oder sein 
Vertreter den Nachweis elektronisch durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft über das internetgestützte Vollmachts- 
und Weisungssystem übermittelt, das unter der Internetadresse www.man.eu/hauptversammlung zugänglich ist. 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
zu erteilen. Diesen müssen neben einer Vollmacht zudem auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der 
Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2016 (24.00 Uhr) erteilt werden. Die 
Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Die 
Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung können durch den Aktionär auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem 
der Gesellschaft, zugänglich unter www.man.eu/hauptversammlung, erfolgen, und zwar auch noch während der 
Hauptversammlung bis zum vom Versammlungsleiter verkündeten Ende der Generaldebatte. Zur elektronischen Bevollmächtigung 
und zur Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über dieses System ist ebenfalls 
eine fristgerechte Anmeldung und Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie die Bestellung einer 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung erforderlich. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die 
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
www.man.eu/hauptversammlung zugänglich. 
 
 Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 
 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder allein oder zusammen den 
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl - 
195.313 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft 
schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 15. Mai 2016 (24.00 Uhr), zugehen. Später zugegangene 
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die 
folgende Adresse zu richten: 
 
MAN SE 
Vorstand 
Hauptversammlung/L 
Ungererstraße 69 
80805 München 
 
Fax: + 49 89 36098-68281 
E-Mail: hv2016-antrag@man.eu 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.man.eu/hauptversammlung bekannt gemacht 
und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zu den Neuwahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 4) 
oder des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei 
Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung 
sind jeweils ausschließlich an die oben angegebene Adresse zu richten, an die auch Ergänzungsanträge zur Tagesordnung zu 

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April 14, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

richten sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 
14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, 
also bis spätestens zum Ablauf des 31. Mai 2016 (24.00 Uhr), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite 
www.man.eu/hauptversammlung zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 AktG). 
 
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags 
absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.man.eu/hauptversammlung dargestellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich 
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. 
 
Gegenanträge sind im Übrigen nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das 
Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. 
 
Gemäß § 16 Abs. (4) der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht von Aktionären 
angemessen beschränken. Zudem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die 
Auskunft zu verweigern. Die Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die Auskunft zu verweigern, sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.man.eu/hauptversammlung dargestellt. 
 
 Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der 
erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, Art. 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 
AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.man.eu/hauptversammlung 
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 15. Juni 2016 zugänglich 
sein. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 14. April 2016 veröffentlicht und wurde solchen Medien 
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. 
 
 Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Alle Aktionäre der MAN SE sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des 
Versammlungsleiters am 15. Juni 2016 ab 10.00 Uhr in voller Länge live im Internet verfolgen 
(www.man.eu/hauptversammlung). Weitergehende Informationen hierzu sind ebenfalls im Internet unter 
www.man.eu/hauptversammlung einsehbar. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede 
des Vorsitzenden des Vorstands stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. 
 
München, im April 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: MAN SE 
             Ungererstraße 69 
             80805 München 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 36098274 
Fax:         +49 89 36098572 
E-Mail:      hv2016-antrag@man.eu 
Internet:    http://www.man.eu/hauptversammlung 
ISIN:        DE0005937007, DE0005937031 
WKN:         593700, 593703 
Börsen:      Auslandsbörse(n) München, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart, Hannover, Hamburg 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
454441 2016-04-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 14, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

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