Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 20.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
103 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MEDICLIN Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MEDICLIN Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Frankfurt am Main mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-15 / 15:10 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MEDICLIN Aktiengesellschaft Offenburg - ISIN DE0006595101 - 
- WKN 659510 - Einladung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. Mai 2016, um 11.00 Uhr im Maritim Hotel Frankfurt, 
Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts 
   und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
   Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. Sie werden auch 
   während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Konzernabschluss zum 
   31. Dezember 2015 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Einer 
   Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
   AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum 31. 
   Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 29.325.811,12 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   wählen. 
6.  Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
   Herr Stephan Leonhard ist mit Wirkung zum 22. Januar 2016 aus dem Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktiengesellschaft 
   ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. ist Frau Cornelia Wolf mit Wirkung zum 13. April 2016 
   anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Stephan Leonhard bis zur Beendigung der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktiengesellschaft bestellt worden. Es ist deshalb in der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2016 eine Neuwahl erforderlich. Frau Wolf soll der Hauptversammlung zur Wahl 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1 und 2, § 101 Absatz 1 AktG und nach § 1 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 
   1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (MitbestG) sowie nach § 8 Absatz 1 der Satzung 
   aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen 
   (also mindestens vier Frauen) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier Männer) zusammen. Da der 
   Aufsichtsrat der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen hat, ist der Mindestanteil für diese Wahl 
   von der Seite der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer getrennt zu 
   erfüllen. Von den sechs Sitzen der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner müssen daher mindestens zwei mit Frauen und 
   mindestens zwei mit Männern besetzt sein. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Frau Cornelia Wolf, Leverkusen, Leiterin Konzernbereich Revision und Risikomanagement der Asklepios Kliniken GmbH, 
    Hamburg, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Der vorgenannte Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
    Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
   Frau Cornelia Wolf ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 5 bis 7 Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
   Frau Wolf leitet den Konzernbereich Revision und Risikomanagement bei der Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg, die - 
   unmittelbar und mittelbar - 52,73 % der Aktien der MEDICLIN Aktiengesellschaft hält. Darüber hinaus bestehen nach 
   Einschätzung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und des Aufsichtsrats zwischen der vorgeschlagenen Kandidatin 
   und der MEDICLIN Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr 
   beteiligten Aktionär oder einem mit diesem verbundenem Unternehmen keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 bis 7 DCGK. 
 
   Weitere Angaben zu der vorgeschlagenen Kandidatin - insbesondere auch ihr Lebenslauf - sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. 
7.  Beschlussfassung über die Änderung des Versammlungsorts und Änderung von § 13 Absatz 1 Satz 2 der Satzung 
 
   § 13 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der MEDICLIN Aktiengesellschaft in seiner derzeit gültigen Fassung sieht vor, dass die 
   Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 
   100.000 Einwohnern stattfindet. 
 
   Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit von der satzungsseitigen Regelung, wonach die Hauptversammlung 'in einer 
   deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern stattfindet', keinen Gebrauch gemacht. Die Verwaltung ist daher der 
   Auffassung, dass diese Passage der Satzung gestrichen werden soll. 
 
   Nach der gesetzlichen Ausgangsregelung des § 121 Absatz 5 AktG soll die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft oder, 
   wenn die Aktien der Gesellschaft an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, auch am Sitz 
   der Börse stattfinden, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. § 13 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der MEDICLIN 
   Aktiengesellschaft in der zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Fassung soll vorsehen, dass die Hauptversammlung am Sitz 
   der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder innerhalb eines Umkreises von 30 Kilometern vom Sitz eines 
   deutschen Börsenplatzes stattfindet. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hierin eine sachgerechte, am 
   Teilnahmeinteresse der Aktionäre ausgerichtete Vorgabe zu sehen ist, die das Ermessen der Verwaltung bei der Einberufung 
   hinreichend bindet, während gleichzeitig ein sinnvolles Maß an Flexibilität bei der situationsgerechten Bestimmung eines 
   Versammlungsorts verbleibt. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
    § 13 Absatz 1 Satz 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
    'Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder innerhalb eines Umkreises 
    von 30 Kilometern vom Sitz eines deutschen Börsenplatzes statt.' 
8.  Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zu einer individualisierten Offenlegung der 
    Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft 
 
   Im Anhang des Jahresabschlusses einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind neben der Angabe der den 
   Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf die 
   jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte Vergütung nach näherer Maßgabe von § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB 
   erforderlich. Entsprechendes gilt nach § 315a Absatz 1, § 314 Absatz 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für den Anhang des 
   Konzernabschlusses. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung kann die Gesellschaft gemäß § 286 Absatz 5, § 314 Absatz 3 Satz 1, § 315a Absatz 1 
   HGB von der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung absehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine 
   individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung nicht nur zu stark in die geschützte Privatsphäre der 
   Vorstandsmitglieder eingreift, sondern auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten nicht im Interesse der Gesellschaft liegt. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.