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DGAP-HV: adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: adesso AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adesso AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2016 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-18 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
adesso AG Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5, WKN A0Z23Q 
ISIN DE000A2AAEX8, WKN A2AAEX Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Termin: 
Dienstag, 31. Mai 2016, 10:00 Uhr 
 
Ort: 
adesso AG, Stockholmer Allee 20, 44269 Dortmund 
 
 Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
   nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015, des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 und dem Bericht 
   des Aufsichtsrats der adesso AG 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17.03.2016 gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   8.046.013,90 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie = 
   EUR 1.739.916,00 und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 6.306.097,90. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu 
   erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu 
   erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOSU AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
 Anzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 5.841.435 Stückaktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. 
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 5.799.720 Stückaktien sind für das Geschäftsjahr 2015 gewinnberechtigt. 
 
 Teilnahmebedingungen 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich bis zum Ablauf des 24. Mai 2016 bei der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und 
der Nachweis haben in Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu erfolgen: 
 
adesso AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 10. Mai 2016, 0:00 Uhr, beziehen. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen 
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Wir bitten daher unsere Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen 
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
hvvollmacht2016@adesso.de 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur 
Hauptversammlung erfolgen. 
 
Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung 
zugesandt wird. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 
Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 30. April 2016, zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende 
Adresse zu senden: 
 
adesso AG 
Vorstand 
Herrn Christoph Junge 
Stockholmer Allee 20 
44269 Dortmund 
 
 Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unter www.adesso-group.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung, also bis zum Ablauf des 16. Mai 2016, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse 
übersandt hat. 
 
adesso AG 
Vorstand 
Herrn Christoph Junge 
Stockholmer Allee 20 
44269 Dortmund 
Telefax: +49 231 7000-1506 
E-Mail: ir@adesso.de 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsräten oder Abschlussprüfern mit der 
Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
nachzuweisen. 
 
 Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung 
Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese 
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
 Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere 
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.adesso-group.de im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung) abrufbar. 
 
Dortmund, im April 2016 
 
adesso AG 
 
Der Vorstand 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2016 09:11 ET (13:11 GMT)

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