STUTTGART (dpa-AFX) - Der Energiekonzern EnBW
EnBW muss nun nachweisen, dass die jeweils letzten sogenannten wiederkehrenden Prüfungen (WKP), die auf bestimmten Prüflisten stehen und die kein Sachverständiger beaufsichtigt hat, tatsächlich stattgefunden haben - oder die Prüfungen wiederholen. Außerdem muss EnBW laut Ministerium Maßnahmen ergreifen, "die das Unterlassen von vorgeschriebenen WKP zukünftig so erschweren, dass eine Unterlassung praktisch ausgeschlossen ist oder sehr schnell bemerkt wird".
EnBW hatte die Vorfälle selbst entdeckt und Aufklärung angekündigt. Gegen das Verbot des Wiederanfahrens ist Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof möglich./eni/DP/stw
ISIN DE0005220008
AXC0239 2016-04-20/18:14