Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
75 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2016 in Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2016 in Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer 
Grabenweg 68, 53175 Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-21 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FORIS AG Bonn WKN: 577 580 
ISIN: DE0005775803 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft in Bonn 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 30. Mai 2016, um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im 
Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
 Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
 Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015, sowie des erläuternden 
 Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1.210.390,06 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von 0,15 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie; dies sind bei 4.903.958  735.593,70 EUR 
dividendenberechtigten Stückaktien 
 
Gewinnvortrag                                                                                           474.796,36 EUR 
 
Bilanzgewinn                                                                                            1.210.390,06 EUR 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigten 
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,15 EUR je dividendenberechtigte 
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird. 
 
Die Dividende ist ab dem 31. Mai 2016 zahlbar. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. 
 
 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
Holzmarkt 1, 50676 Köln, zur Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. 
 
 6. Beschlussfassung zur Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
 
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) sieht das Handelsgesetzbuch 
(HGB) vor, dass im Anhang des Jahres- bzw. Konzernabschlusses börsennotierter Aktiengesellschaften für jedes einzelne 
Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung des jeweiligen Vorstandsmitgliedes anzugeben sind. Nach § 286 
Abs. 5 HGB bzw. § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB kann die Hauptversammlung durch Beschluss für maximal fünf Jahre auf diese 
individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei 
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. 
 
Die Gesellschaft ist zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. Mai 2011 von der Verpflichtung 
der individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge befreit worden, so dass die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a 
Satz 5 bis 8 sowie §§ 315a, 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben für die Geschäftsjahre 
2011 bis einschließlich 2015 unterblieben sind. 
 
Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unter 
Wettbewerbsgesichtspunkten nicht im Interesse der Gesellschaft liegt und zudem einen zu starken Eingriff in die 
geschützte Privatsphäre der Vorstandsmitglieder darstellt. Vor dem Hintergrund, dass die fünfjährige Laufzeit der 
Befreiung vom 31. Mai 2011 abgelaufen ist, soll daher erneut eine Befreiung der Offenlegung der Vorstandsbezüge 
beschlossen werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge befreit mit der 
 Folge, dass die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie §§ 315a, 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 
 8 des Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die 
 Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben. 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der 
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie folgt 
nachgewiesen haben: 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform 
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und 
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten 
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der Gesellschaft benannten 
Empfänger unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der 
Hauptversammlung zugehen. 
 
Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 9. Mai 2016 (0:00 Uhr) zu beziehen (der Nachweisstichtag, sog. Record 
Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2016 (24:00 Uhr) unter folgender Anschrift 
zugehen: 
 
 Bankhaus Gebr. Martin AG 
 HV FORIS AG 
 Schlossplatz 7 
 73033 Göppingen 
 Fax: ++49 71 61 - 96 93 17 
 E-Mail: bgross@martinbank.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis 
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn 
sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch 
einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes - wie 
oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtformular, das die Aktionäre für 
die Erteilung der Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichstehende 
Person bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten 
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax 
oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: 
 
FORIS AG 
Vorstand 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
Fax: ++49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.de 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126 b 
BGB) zu erteilen und muss in jedem Fall Weisungen enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur 
Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Aktionäre 
das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular verwenden. 
 
Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreters per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. 
 
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich ist. 
 
 Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 247.026 Aktien der FORIS AG) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die verlangenden 
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 AktG in der bis zum 30. Dezember 2015 
geltenden Fassung, § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen 
halten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 
29. April 2016 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
 Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung 
oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen - 
nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
Fax: ++49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.de 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://portal.foris.de im Bereich 'Investor Relations' 
unter der Rubrik 'Hauptversammlungen' unverzüglich zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 15. Mai 2016 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte 
Adresse übersandt hat. 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
 Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der FORIS AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss der FORIS AG einbezogenen Unternehmen. 
 
 Weitergehende Erläuterungen 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, auf 
die Übersendung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter http://portal.foris.de/Hauptversammlungen. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital auf 4.940.514,00 EUR eingeteilt in 
4.940.514 Stückaktien, von denen 36.556 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
zustehen. 
 
 Unterlagen, Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen zur Hauptversammlung 
 
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft 
(http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht) zugänglich und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 
genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. 
 
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft 
(http://portal.foris.de/Hauptversammlungen) zugänglich. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der Internetadresse 
http://portal.foris.de/Hauptversammlungen bekannt gegeben. 
 
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 21. April 2016 veröffentlicht und wurde darüber hinaus am 
selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Bonn, im April 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FORIS AG 
             Kurt-Schumacher-Straße 18-20 
             53113 Bonn 
             Deutschland 
Telefon:     +49 228 9575020 
E-Mail:      vorstand@foris.de 
Internet:    http://www.foris.de 
ISIN:        DE0005775803 
WKN:         577580 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
456509 2016-04-21 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 21, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.