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DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Homag Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2016 in Freudenstadt mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-21 / 15:10 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HOMAG Group AG Schopfloch ISIN: DE0005297204 
Wertpapierkennnummer: 529720 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der HOMAG Group AG ein, die am 
 
 Donnerstag, den 2. Juni 2016, um 11.00 Uhr im Kurhaus Freudenstadt, Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOMAG Group AG, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das am 31. Dezember 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 2015 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der HOMAG Group AG ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015 in Höhe von EUR 71.735.682,05 wie folgt zu verwenden: 
 
   -            Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,18 je dividendenberechtigter Stückaktie  EUR           18.511.840,00 
                auf 15.688.000 dividendenberechtigte Stückaktien 
   -            Gewinnvortrag                                                                   EUR           53.223.842,05 
   Bilanzgewinn EUR                                                                             71.735.682,05 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
6.  Wahl zum Aufsichtsrat 
 
   Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied der HOMAG Group AG, Herr Richard Bauer, hat sein Amt mit Schreiben vom 16. Juli 2015 
   mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2015 niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands und eines Aktionärs der HOMAG Group 
   AG hat das Amtsgericht Stuttgart durch Beschluss vom 24. September 2015 Herrn Ralph Heuwing mit Wirkung zum 1. Oktober 
   2015 gemäß § 104 AktG als Vertreter der Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt des gerichtlich 
   bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel behoben ist. Es soll daher eine 
   Neuwahl des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammen und 
   besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
   und sechs von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Ralph Heuwing, Stuttgart, Mitglied des Vorstands der Dürr Aktiengesellschaft, Stuttgart, 
 
   zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom Ablauf der heutigen 
   Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. 
 
   Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.homag-group.com/hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Für den Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 12. 
Mai 2016 (d.h. 12. Mai 2016, 0.00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst 
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im 
Nachweiszeitpunkt maßgeblich. Umgekehrt können Aktionäre, die ihre sämtlichen Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt 
erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch Stimmrechte ausüben. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 
 
Donnerstag, 26. Mai 2016, 24.00 Uhr, 
 
eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Adresse (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für den 
Zweck der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend): 
 
HOMAG Group AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main, 
 
oder Telefax: +49 (0) 69/136-26351, 
oder E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
 Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
a) Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre 
   sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine fristgerechte 
   Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von 
   dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter 
 
   www.homag-group.com/hauptversammlung 
 
   abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist 
   zu richten an: 
 
   HOMAG Group AG 
   Hauptversammlungsservice 
   Homagstraße 3-5 
   72296 Schopfloch, 
 
   oder Telefax: +49 (0) 7443/13-8-2461, 
   oder E-Mail: HV@homag-group.de 
 
   Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den 
   Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter 
   Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis 
   weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in 
   § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
b) Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular für die Vollmachts- und 
   Weisungserteilung und weitere Informationen werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung übermittelt. 
 
   Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen müssen - sofern 
   die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung erteilt werden - der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 1. Juni 
   2016, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: 
 

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April 21, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

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